Handwerkskammer Dresden Körperschaft des öffentlichen Rechts
Interessenvertretung des Handwerks im Direktionsbezirk Dresden (Sachsen)

22.834 Mitglieder (Stand: März 2013)
im Kammerbezirk Dresden mit 125.000 Beschäftigten und 6000 Lehrlingen (Stand: März 2013) davon:
| - |
zulassungspflichtige Handwerke 14.721 |
| - |
einfache Tätigkeiten 18 |
| - |
zulassungsfreie Handwerke 4.693 |
| - |
handwerksähnliche Gewerbe 3.402 |
Das Ehrenamt
Das Ehrenamt der Handwerkskammer *) mit dem
Präsidenten an der Spitze.
Die Organe der Handwerkskammer sind:
Die
Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Sie sind Vertreter des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den
Vorstand. Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Alles Nähere regelt die Satzung.
Hauptamt
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt mit der
Geschäftsführung an der Spitze und den 185 Kammerbediensteten (Stand: 31.12.2012) obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte und unterteilt sich in:
Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden
Beitrag (Beitragsordnung, Beitragsbemessungsbeschluss)
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigte gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 und § 106 Absatz 1 Nummer 4 Handwerksordnung in Verbindung mit § 110 Sächsische Haushaltsordnung den Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden vom 14. November 2012 über den Wirtschaftsplan einschließlich Beitragsbemessungsbeschluss 2013 mit Schreiben vom 17.01.2013.
Der Beitragsbemessungsbeschluss 2013 tritt mit Veröffentlichung in der 'Deutsche Handwerks Zeitung' Nr. 5 vom 08.03.2013 in Kraft. |
| Beschlüsse der Vollversammlung |
| Handwerksordnung (HwO) |
| Satzung der Handwerkskammer Dresden |