Positionspapier der Handwerkskammer Dresden zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts
Hintergrund
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Vereinfachung und Modernisierung des deutschen Vergaberechts festgelegt. Diese Weiterentwicklung sowie die Anpassung an europäische Vorgaben sollen im Rahmen des bestehenden Drei-Stufen-Systems der Kaskade (1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); 2. Vergabeordnung (VgO); 3. Verdingungsordnungen), das eine effiziente Einbindung der Wirtschaftspartner ermöglicht, erfolgen. Durch die weiteren Reform-
maßnahmen soll insbesondere Mittelstandsinteressen Rechnung getragen und eine Beschleunigung von öffentlichen Investitionen erreicht werden. Angesichts der wichtigen volkswirtschaftlichen Rolle von öffentlichen Aufträgen ist die mittelstandsgerechte Ausgestaltung des Vergaberechts für das Handwerk von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für kleinere Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Regelungskompetenz.
Sachstand
Die politischen Entscheidungen des Jahres 2006 haben die Aussagen der Koalitionsvereinbarung ein-
deutig auf eine Reform unter Beibehaltung des bestehenden Systems der Kaskade hin konkretisiert. Die ersten Anpassungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen VOB Teil A -, Verdingungsordnung für Leistungen,: - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen VOL Teil A – sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), die aufgrund der EU-Richtlinien für den Oberschwellenbereich notwendig geworden waren, konnten im November 2006 in Kraft treten. Die weiteren Modernisierungen und Vereinfachungen des Vergaberechts im Ober- und Unterschwellenbereich erfolgen in einem zweiten Schritt. Die Bundesregierung hat hierfür im Frühjahr 2008 ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der seitdem in der parlamentarischen Beratung ist. Nachdem der Bundesrat im Sommer seine Stellungnahme verfasst und zahlreiche Änderungswünsche formuliert hat, liegt der Gesetzentwurf zurzeit im Bundestag.
Stellungnahme der Handwerkskammer Dresden
Die Handwerkskammer Dresden begrüßt die Regierungsvorlage und die damit verbundene Verein-
fachung und Modernisierung des Vergaberechts im bestehenden dreistufigen System. Insbesondere der Grundsatz der Aufteilung der Aufträge in Fach- und Teillose ist eine wesentliche mittelstands-
politische Vorgabe im bestehenden Vergaberecht, bei deren Umsetzung öffentliche Auftraggeber bislang häufig "zurückhaltend" sind. Die im Gesetzentwurf vorgesehene deutliche Stärkung der Fach- und Teillosvergabe wird ausdrücklich begrüßt. Sehr kritisch zu bewerten sind die vorgesehene Einführung – auftragsbezogener – vergabefremder Aspekte sowie eine umfassende Zulassung der vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit, durch die beträchtliche Absatzpotenziale des Handwerks vom Marktwettbewerb abgeschnitten würden. Auch fehlen weiterhin jegliche Ansätze zur Einführung eines sachgerechten Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich, während derjenige im Oberschwellenbereich – auch zu Lasten mittelständischer Unternehmen – beschnitten werden soll.
Appell an die Politik
Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratung der GWB-Novelle im Deutschen Bundestag muss auf eine mittelstandsgerechtere Ausgestaltung des Vergaberechts hingewirkt werden. Wir appellieren an die sächsischen Bundestagsabgeordneten sich für die Interessen unserer Hand-
werksunternehmen einzusetzen und folgende Aspekte stärker zu berücksichtigen:
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Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe muss zukünftig durch ein rechtlich bindendes Regel-/ Ausnahmesystem mit Begründungszwang für zusammenfassende Vergaben gestärkt werden, wie es der im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf vorsieht. Gegenüber der Kritik von Seiten der Bauindustrie und Kommunen ist die vorgelegte Formulierung auch im weiteren Verfahren zu sichern. |
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Verzicht auf die Einführung vergabefremder Aspekte, die der Umsetzung allgemeinpolitischer Ziele dienen. Die jetzt vorgesehenen Möglichkeiten zur Einführung sozialer, ökologischer und innovativer Aspekte würden die Vergabeverfahren zu Lasten kleinerer Betriebe verkomplizieren, ohne zu einer tatsächlich überprüfbaren Erreichung der vergabefremden Ziele beizutragen. |
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Forderung nach enger Definition der vergaberechtsfreien In-House-Vergaben insbesondere in Hinblick auf interkommunale Zusammenarbeiten; im Grundsatz sollten marktgängige Leistungen ausgeschrieben werden und die Tätigkeitsbereiche für vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit müssen sowohl sachlich als auch räumlich begrenzt werden. |
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Forderung nach Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes auch bei öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte, um insbesondere kleineren Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. |
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Der Anwendungsbereich der "elektronischen/ inversen Auktion" muss sich auf standardisierte Güter mit hohem Homogenitätsgrad beschränken und darf nicht – wie im GWB-E ermöglicht – auf Bauaufträge ausgedehnt werden. |
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Angleichung der Vergaberegelungen der Länder, insbesondere im Hinblick auf Wert- bzw. Orientierungsgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen. |
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Größere Spielräume für die nachträgliche Heilung geringfügiger formaler Fehler im Vergabe-
verfahren. |
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Abbau der heutigen umsatzsteuerlichen Privilegierung öffentlicher Betriebe durch einheitliche Umsatzsteuerpflicht oder Übergang zu Nettobeträgen bei der Auftragsbewertung. |
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Dresden, 22. Oktober 2008