Vereinfachtes Vergabeverfahren – Präqualifikationszwang versperrt Handwerksbetrieben den Zugang zu Aufträgen
Offener Brief der Handwerkskammer Dresden an die Mitglieder des sächsischen Landtages und an die Bundestagsmitglieder aus dem Kammerbezirk
In einem offenen Brief haben sich der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Claus Dittrich, und der Hauptgeschäftsführer, Dr. Andreas Brzezinski, an die Mitglieder des sächsischen Landtages und an die Bundestagsmitglieder aus dem Kammerbezirk gewandt. Darin sprechen sie sich dagegen aus, dass laut eines Erlasses nur Betriebe, die eine Präqualifizierung vorweisen können, sich an den im Rahmen des Konjunkturpaketes II gelockerten Vergabeverfahren für Bundeshochbauten beteiligen dürfen.
Wird dies so beibehalten, werden die Konjunktur belebenden Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen und nur einem kleinen Bieterkreis offen stehen. Damit wäre das Ziel des Konjunkturpaketes II - nämlich die Auftragslage von kleinen und mittelständischen Handwerksunternehmen zu stabilisieren - verfehlt.
Im Folgenden der komplette Text des offenen Briefes:
Vereinfachtes Vergabeverfahren – Präqualifikationszwang versperrt Handwerksbetrieben den Zugang zu Aufträgen!
"Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft hat der Bund insgesamt 16,9 Milliarden EUR für Investitionen der öffentlichen Hand im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung gestellt. Damit sollen insbesondere zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder gefördert werden, um die Auftragslage von Handwerk und Mittelstand zu stabilisieren.
Für eine schnellere Umsetzung dieser Investitionen wurde befristet das Vergaberecht gelockert: Der Rahmen für freihändige Vergaben im Baubereich wurde auf 100 TEUR und das Volumen für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. EUR angehoben.
Durch das BMVBS ist am 27.01.2009 ein Erlass ergangen, wonach nur Betriebe in diese erleichterten Verfahren einzubeziehen sind, die eine Präqualifizierung vorweisen können. Dieser Erlass wurde im Bereich der Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB) für Bundeshochbauten umgesetzt. Obwohl die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Sächsischer Staatskanzlei und den Ministerien die Präqualifikation als Kriterium für die Eignung nicht vorsieht, führt das SIB die Präqualifikation für Hochbaumaßnahmen im Freistaat Sachsen aufgrund eines Schreibens des Sächsischen Finanzministeriums vom 30. Januar 2009 zum 1. Juni 2009 ein. Das SIB hat potenzielle Bieter dazu bereits informiert, wodurch eine erhebliche Unruhe unter den Handwerksbetrieben des Kammerbezirkes Dresden entstanden ist.
Problematisch ist vor allem, dass von den derzeit 1720 Unternehmen, die in der Präqualifikationsliste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. verzeichnet sind, nur 103 Unternehmen in Sachsen ansässig sind. Ursache für die geringe Anzahl präqualifizierter Baubetriebe sind die erheblichen Kosten dieses Verfahrens – immerhin mindestens 400 EUR Basisentgelt pro Betrieb zuzüglich Leistungszuschlag pro Leistungsgruppe zwischen 100,00 und 360,00 EUR. Dieses Verfahren lohnt sich damit nur für Betriebe, die sich regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Das Konjunkturpaket soll jedoch gerade eine Auftragsstabilisierung für kleine und mittlere Unternehmen bringen, die sich nur gelegentlich an öffentlichen Aufträgen beteiligen. Das verfolgte Ziel der Ankurbelung der Wirtschaft durch die Schaffung zusätzlicher Investitionen auf Landesebene für unsere Handwerksbetriebe wird nicht erreicht.
Aus Sicht von Handwerk und Mittelstand ist es unerlässlich, dass in die vereinfachten Vergabeverfahren sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch Unternehmen mit Einzelnachweis gleichberechtigt einbezogen werden. Ansonsten werden die Konjunktur belebenden Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen und nur einem kleinen Bieterkreis offen stehen. Dies kann weder das Interesse der Politik noch der Wirtschaft sein.
Wir bitten Sie, dass Sie sich für die Interessen des Handwerks im Sinne der Gleichbehandlung einsetzen." |