Bundesratsinitiative: Anpassung gesetzlicher Unfallversicherung

Appell der Handwerkskammer Dresden zur Bundesratsinitiative für eine
Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung

 Sachstand
Am 28. November 2008 entscheidet der Bundesrat über einen Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 776/08). Mit dem Antrag bittet die Länderkammer die Bundesregierung, eine Reihe von Änderungen im Berufskrankheitenrecht der gesetzlichen Unfallversicherung umzusetzen: 
 

- In der Berufskrankheitenverordnung sollte die Erkrankung möglichst präzise bezeichnet, die schädigende Einwirkung definiert und - soweit wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen - eine Dosis-Wirkungs-Beziehung festgelegt werden.
- Leistungen sollten einheitlich längstens vier Jahre rückwirkend von dem Zeitpunkt an gewährt werden, an dem die Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger erstmalig bekannt geworden ist. Ist die Anerkennung der Berufskrankheit an der bisherigen Stichtagsregelung gescheitert, sind den Betroffenen auf Antrag Leistungen längstens vier Jahre rückwirkend ab dem neuen Antragszeitpunkt zu gewähren.
- Die Sperrwirkung für die Anerkennung von Berufskrankheiten während der Beratungen über die Aufnahme in die Berufskrankheitenliste sollte in § 9 Abs. 2 SGB VII kodifiziert werden. Zudem sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet werden, Beratungsbeginn und -ende bekannt zu geben; eine gesetzliche Befristung der Sperrwirkung sollte geprüft werden.
   

 Hintergrund
Schon länger gibt es Überlegungen, das Berufskrankheitenrecht einiger grundsätzlicher Änderungen zu unterziehen. Bedauerlicherweise wurden die dazu vorgelegten Änderungsvorschläge bei der Novellierung der Unfallversicherung (September 2008) nicht berücksichtigt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ermuntert den Bundesgesetzgeber, das Berufskrankheitenrecht erneut aufzugreifen.

 Appell der Handwerkskammer Dresden
Die Handwerkskammer Dresden begrüßt die Länderinitiative zur Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung und appelliert an die Sächsische Staatsregierung, den Antrag im Bundesrat zu unterstützen. Durch die im Entwurf geforderten Angaben über die Erkrankungsursachen kann eine bessere Abgrenzung der Berufskrankheiten von Volkskrankheiten erfolgen. Dies ist zu begrüßen, denn nur eindeutig berufsbedingte Erkrankungen dürfen zulasten der Unfallversicherungsträger gehen. Eine klare Grenzziehung zwischen dem Arbeitgeber-Sondersystem der gesetzlichen Unfallversicherung und der regulären, paritätisch finanzierten Sozialversicherung ist unverzichtbar. 
 

Dresden, 12. November 2008

Ansprechpartnerin:

Presse-Kontakt:
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Kornelia Schneider
Telefon: 0351 4640-403
E-Mail: kornelia.schneider@
hwk-dresden.de

Impressum | Kontakt |  anmelden | © 2012 Handwerkskammer Dresden