Düsseldorf, ZVA. Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und sein Präsident Thomas Truckenbrod (Leipzig) weisen die Kritik des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) gegen die vom sächsischen Wirtschaftsministerium genehmigte Fortbildungs-verordnung zum „Optometrist (Hwk)“ der Handwerkskammer Dresden zurück. Die Vorwürfe der Ärzte, Augenoptiker wollten in die Heilkunde eindringen, seien nicht begründet. „Augenoptiker wollen sich im Rahmen des Handwerks weiterbilden, um sich den wachsenden Anforderungen an ihren Beruf besser stellen zu können“, erklärt Thomas Truckenbrod.
Die sächsische Verordnung entspricht der bundesweit geltenden Meisterprüfungsverord-nung für Augenoptiker aus dem Jahr 2005. Danach erwartet der Gesetzgeber von den Augenoptikern, Auffälligkeiten am gesamten Auge aufzudecken. „Diese Erwartung des Gesetzgebers nehmen wir als Fachverband sehr ernst“, so Truckenbrod weiter. Deshalb sei die Fortbildungsverordnung dringend notwendig. Aufgrund des technologischen Fortschrittes verlieren handwerkliche Leistungen innerhalb des Berufsbildes an Bedeutung. Optometrische Dienstleistungen wie Screeningtests werden zunehmend nachgefragt. „Infolgedessen haben wir in unseren Verband und mit den Handwerkskammern eine Weiterbildungsordnung entwickelt, die den geänderten Marktanforderungen Rechnung trägt“, so der ZVA-Präsident. Die Bezeichnung „Optometrist“ ist seit vielen Jahren im Augenoptikerhandwerk gebräuchlich. Hiermit werde nicht das Bestreben zum Ausdruck gebracht, in die Heilkunde einzudringen. „Wir sind Augenoptiker und wollen Augenoptiker bleiben“, stellt Truckenbrod klar.
Truckenbrod weist daraufhin, dass die sächsische Verordnung kein Einzelfall ist. Eine vergleichbare sei Anfang August auch von der Handwerkskammer Potsdam genehmigt worden. Weitere Verordnungsverfahren seien in Nordrhein-Westfalen und in Bayern anhängig. Das Fortbildungsangebot zum Optometristen (HWK) sei deshalb bald bundesweite Realität. Den weiteren Diskussionen sieht der ZVA-Präsident gelassen entgegen: „Uns liegen Gutachten von Wissenschaftlern und Juristen vor, dass wir mit unseren optometrischen Leistungen keine Heilkunde ausüben.“
Auch der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Claus Dittrich, ist ob der Kritik des Ärzteverbandes überrascht: „Bereits nach der Meisterprüfung dürfen Augenoptiker optome-trische Dienstleistungen anbieten. Mit der Fortbildung zum Optometristen wollen wir die Augenoptiker lediglich befähigen, ihnen erlaubte Tätigkeiten in noch besserer Qualität anzubieten und so die Kunden noch individueller zu betreuen.“
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