1 Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Dresden als Veranstalter durchgeführt werden.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer Dresden jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2 Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.
3 Gebühren / Entgelte
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.
4 Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer* und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
5 Rücktritt des Teilnehmers*
Bis zu einer Frist von 10 Wochentagen vor Maßnahmebeginn kann der Teilnehmer gebührenfrei von der Bildungsmaßnahme zurücktreten. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Handwerkskammer Dresden. Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Frist bis zum Maßnahmebeginn werden bis zu 10% der vereinbarten Gebühr, mindestens jedoch € 50,00 erhoben. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
6 Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.
7 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren/ Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8 Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
9 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
10 Hausordnung / Internatsordnung
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.
11 Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.
12 Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hinweis zum Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Handwerkskammer Dresden zum Zweck der Information über Angebote der Aus- oder Weiterbildung per Post oder E-Mail bzw. sowie nach verbindlicher Anmeldung bzw. Vertragsabschluss zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und des Abschlusses der Aus- oder Weiterbildung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Eine Ausnahme bilden hier mögliche Kooperationspartner zur Durchführung der Aus- und Weiterbildung. Diese werden durch die Handwerkskammer Dresden vertraglich zum Datenschutz verpflichtet. Eine anonymisierte Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt für statistische Zwecke.
Bei einer finanziellen Förderung der Aus- und Weiterbildung gelten zusätzlich die Förderbedingungen der fördernden Stelle.
Der beabsichtigten oder weiteren Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit widersprechen. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Unterbleiben der Verarbeitung eine Rechtsvorschrift entgegensteht.
Der Widerruf ist zu richten an:
Handwerkskammer Dresden
Bildungszentren
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.