Resolutionen der Vollversammlung
Veröffentlicht am 30.11.2011

30. November 2011 - Abwertung der Gesellen- und Facharbeiterabschlüsse verhindern!

Auf ihrer Tagung am 30. November 2011 forderten die Mitglieder der Vollversammlung eine Überarbeitung der Pläne zum sogenannten „Deutschen Qualifikationsrahmen“ durch die Kultusministerkonferenz.

Im „Deutschen Qualifikationsrahmen“ sollen die jeweiligen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen einer Person in einem europaweit vergleichbaren achtstufigen Qualifikationsrahmen abgebildet werden – von Stufe eins (Erfüllung einfacher Anforderungen) bis Stufe acht (Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch Promotion).

Auf Unverständnis und Ablehnung bei der Vollversammlung stößt die starre Haltung der deutschen Kultusminister, das Abitur höher einzustufen als die Gesellen- und Facharbeiterabschlüsse. Geselle und Facharbeiter sollen nach derzeitiger Meinung der Kultusministerkonferenz nur auf Stufe 4 – das Abitur jedoch auf Stufe 5 - eingeordnet werden. Diese Haltung der Kultusminister ist weder inhaltlich noch bildungspolitisch nachvollziehbar.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden fordert deshalb:

1. Gesellenabschlüsse aufwerten
Gesellen- und Facharbeiterabschlüsse sind die Voraussetzungen zur Ausübung eines qualifizierten Berufes. Das Abitur hingegen befähigt lediglich zur Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer Berufsausbildung.

2. Abitur als Vorstufe zur Ausbildung klassifizieren
Das Abitur ist als Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufs- oder Hochschulausbildung adäquat zu anderen Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss) zu betrachten.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden appelliert an die sächsische Staatsregierung, sich im Sinne des Handwerks und der gewerblichen Wirtschaft zu positionieren. Der sächsische Kultusminister sollte beauftragt werden, in der Kultusministerkonferenz für diesen Standpunkt werben, da die duale Ausbildung weltweit mit ihrer einzigartigen Verknüpfung von Theorie und Praxis und der damit einhergehenden passgenauen Qualifizierung der Auszubildenden hohes Ansehen genießt. Es kann nicht möglich sein, dass ausgerechnet in Deutschland diese Vorzüge der dualen Ausbildung nicht wahrgenommen und im „Deutschen Qualifikationsrahmen“ berücksichtigt werden.

Dresden, 30. November 2011



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