Resolution der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden

Das Handwerk erhebt die Stimme 

für die Modernisierung des Vergaberechts
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts im bestehenden dreistufigen System. Insbesondere die vorgesehene deutliche Stärkung der Fach- und Teillosvergabe setzt langjährige Forderungen aus dem Handwerk. Sehr kritisch zu bewerten sind die vorgesehene Einführung – auftragsbezogener – vergabefremder Aspekte sowie eine umfassende Zulassung der vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit, durch die beträchtliche Absatzpotenziale des Handwerks vom Marktwettbewerb abgeschnitten würden. Die Tätigkeitsbereiche für vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit müssen sowohl sachlich als auch räumlich begrenzt werden. Auch fehlen weiterhin jegliche Ansätze zur Einführung eines sachgerechten Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich, während derjenige im Oberschwellenbereich – auch zu Lasten mittelständischer Unternehmen – beschnitten werden soll. Die Vollversammlung fordert die sächsischen Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf bis zum Beschluss in der nächsten Woche nachzubessern.

 für mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem
Im Januar 2009 startet die Gesundheitsreform mit dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 15,5%. Für die Versicherten der AOK Plus und der IKK Sachsen – und somit die Mehrheit der sächsischen Beitragszahler – bedeutet das Beitragserhöhungen von 2,7 bis 3,8%. Deren Kassenbeiträge waren bisher so niedrig, weil die Kassen sehr gut und sparsam gewirtschaftet haben. Die Beitragserhöhung bedeutet für die sächsischen Handwerker und Handwerksunternehmen eine schwere Belastung, gerade in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Die Gesundheitsreform hatte die Belebung des Wettbewerbs ausdrücklich zum Ziel und sieht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung vor. Das Handwerk ist sich darin einig, dass die Krankenkassen in Sachsen davon Gebrauch machen sollten. Sie haben bisher gut gewirtschaftet und werden sich auch im veränderten Wettbewerb durchsetzen. Die Mitglieder der Vollversammlung fordern die Krankenkassen dazu auf, überzähliges Geld den Beitragszahlern zügig zurückzuerstatten. 

 für ein mittelstandsfreundliches Erbschaftssteuerrecht
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden begrüßt die bevorstehende Neuregelung der Erbschaftssteuer in Deutschland. Viele vom Handwerk vorgetragene Forderungen wurden berücksichtigt. Durch die Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen können die Betriebe des Handwerks weitgehend erbschaftsteuerfrei übergeben werden. Dennoch bleiben aus Sicht des Handwerks einige Punkte kritikwürdig. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Umstände ist eine vorgeschriebene Fortführung von mindestens sieben Jahren unrealistisch. Eine Unternehmensweiterführung aus steuerlichen Gründen zu erzwingen, die betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, ist nicht zeitgemäß. Gleiches gilt für die Maßgabe, nach sieben Jahren mindestens 650% der Lohnsumme ebendieser zum Erbezeitpunkt aufweisen zu müssen. Der Gesetzentwurf offenbart einen Mangel an Flexibilität und Pragmatismus und wird den Anforderungen der sächsischen Handwerksbetriebe nicht gerecht. Die Vollversammlung appelliert an die Sächsische Staatsregierung, diese Nachbesserungen bis zum Bundesratsbeschluss in der nächsten Woche einzufordern.

Die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden
Dresden, 26. November 2008