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Info-Veranstaltung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit macht’s möglich - ab dem 1. Mai 2011 können sächsische Unternehmer Fachkräfte oder Lehrlinge aus den 2004 der EU beigetretenen osteuropäischen Staaten, beispielsweise Polen oder Tschechien, ohne Zwischenschaltung der Arbeitsagentur unbürokratisch einstellen. Dies kann eine Möglichkeit sein, Fachkräftemangel abzuhelfen oder vorzubeugen. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Alle Antworten gibt die Handwerkskammer Dresden in einer Informationsveranstaltung mit dem Titel „Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 – Fachkräftesicherung im Handwerk“. Auf arbeitsrechtliche Fragen geht Jan Dannenbring, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein. Wie Sie ausländische Fachkräfte auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen und gezielt nach diesen suchen, erläutern Ihnen die Beraterinnen des grenzüberschreitenden Fachkräftenetzwerks EURES.
Darüber hinaus steht Ihnen für Ihre außenwirtschaftlichen Fragen wie immer die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer, Katja Schleicher, Telefon: 0351 4640-943, zur Verfügung.
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