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Kündigung von Bauverträgen und richtig Handeln in
Bedenken/Hinweispflichten und Behinderung
Wie sichere ich meine Ansprüche auf die eigene Werklohnforderung, wie verhalte ich mich beim Ausbleiben von Zahlungen und unter welchen Bedingungen kann ein Vertrag beendet werden? Die Antwort auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie in der neuen Seminarreihe „Alles was Recht ist – im Bau“. Durchgeführt werden die Tagesseminare jeweils sonnabends von den Rechtsanwälten Jörg-Peter Alfes und Dr. Richard Althoff. Beide sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und verfügen über langjährige Erfahrungen, in der verständlichen und praxisbezogenen Vermittlung von Rechtswissen. Die Seminare beinhalten jeweils einen theoretischen Input, der mit Fallbeispielen aus der Praxis untersetzt wird. Anschließend können die Seminarteilnehmer ihre Fragen oder konkrete Fälle mit den Fachanwälten diskutieren.
Behandelt wird unter anderem:
- Vorraussetzungen einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber
oder Auftragnehmer
- Vorraussetzungen zur Vertragskündigung durch den Auftragnehmer
- Richtige Abrechnung nach Kündigung eines Vertrages
- Bedenken und Hinweispflicht des Unternehmens und Anordnungen des
Bauherren bzw. seines Architekten
- Bedenkenanzeigen richtig formulieren
- Bedenken gegen Leistungen anderer Unternehmen
- Ansprüche des Unternehmens bei Behinderung seiner Leistung, not-
wendige Dokumentation |