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Elektronische Betriebsprüfung
Jedes Jahr werden bei mehreren hunderttausend Unternehmen steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt, dabei werden regelmäßig beträchtliche Steuerbeträge nachgefordert.
Seit 2002 ist die elektronische Betriebsprüfung der Regelfall. Damit müssen sich Betriebsinhaber darauf einstellen, dass künftig Prüfer des Finanzamtes sehr viel detaillierter und tiefer Einblick in die Buchführung des Unternehmens nehmen können. Jedoch ist nicht nur die reine Buchführung betroffen, sondern auch Daten aus Warenwirtschaftssystemen, der Kosten- und Leistungsrechnung und dem Auftrags- und Bestellwesen sind grundsätzlich relevante Daten. Der Steuerpflichtige ist dabei zur Mitwirkung verpflichtet, er muss die Daten entsprechend der Vorgaben des Prüfers zur Verfügung stellen.
Was erwartet Sie als Handwerksunternehmer bei der digitalen Betriebsprüfung? Wie können Sie sich auf die elektronische Betriebsprüfung vorbereiten und worauf müssen Sie achten?
Gemeinsam mit der Handwerksvertretung vor Ort, Ihrer Kreishandwerkerschaft, den Partnern der DATEV und der Steuerberaterkammer Sachsen, laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen.
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