Neues KfW-Förderprogramm nach bekanntem Muster: „Energieberatung Mittelstand“
Die bislang im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU durch die KfW geförderten Energieeffizienzberatungen können ab dem 16. März 2012 unter etwas veränderten Voraussetzungen wieder online beantragt werden. Das Verfahren wurde teilweise vereinfacht, aber es wird eine Mindestenergiekostengrenze in Höhe von mindestens 5.000 Euro Netto als Antragsvoraussetzung festgelegt.
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