Förderungen
Veröffentlicht am 17.07.2012

BAFA zahlt höhere Zuschüsse für die Energiesparberatung

Die schrittweise Gestaltung der Energiewende verlangt vor allem die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Die wesentliche Gebäudegruppe stellen hier die bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser dar. Diese Bestandsgebäude sind häufig noch auf einem schlechten energetischen Niveau und auf Grund ihres ungünstigen Verhältnisses von Gebäudehülle zu beheiztem Volumen für die angestrebte Reduzierung des Heizenergiebedarfs von besonderer Bedeutung. Deshalb sollen Eigentümer dieser Gebäude für die energetischen Sanierung ihrer Immobilien sensibilisiert und zu den konkret geeigneten Maßnahmen fachkompetent beraten werden. Dafür steht seit Jahren die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Vor-Ort-Beratung.

Seit dem 1. Juli 2012 sind die Zuschüsse des Bundesamtes zur qualifizierten Energieberatung im Vorfeld einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden deutlich erhöht. Das gilt für Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Die Vor-Ort-Beratung für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gegenüber bisher 300 Euro gefördert. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten erhöht sich die Förderung von 360 Euro auf maximal 500. Euro.

Darüber hinaus wird eine parallele Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro (25 Euro pro Thermogramm) unterstützt. Insgesamt (einschließlich der Boni) beträgt der Zuschuss maximal 50 Prozent der Beratungskosten (brutto). Diese Förderungen können von Privatpersonen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden, soweit entsprechend wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude Beratungsobjekt sind. Erforderliche Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.

Das Handwerk begrüßt die Anhebung der Zuschüsse für die sogenannten "Vor-Ort-Beratungen", schließlich ist es mit seinen Baugewerken der wesentliche Akteur bei der Umsetzung empfohlener Maßnahmen. Für Eigentümer von Wohngebäuden wird so verstärkt ein Anreiz gesetzt, das Angebot einer qualifizierten Energieberatung zu nutzen. Das kann einerseits der erste Schritt hin zur wärmetechnischen Gebäudemodernisierung sein, andererseits wird auf diese Weise ein ganzheitlicher Sanierungsansatz gefördert.


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