Wer bis zum Ende des Jahres 2010 sein Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lies, konnte dafür 330 Euro Staatshilfe erhalten. Es war Eile geboten und die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel reichten nicht für alle Interessenten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich intensiv für die Wiederaufnahme der Förderung eingesetzt, um auch die im Handwerk zahlreichen Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bei der Anpassung an die Anforderungen in Umweltzonen zu unterstützen. Zum 1. Januar 2012 soll die Förderung der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Diesel-PKW und Diesel-Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse wieder aufgenommen werden.
In Fortsetzung der bereits 2009 und 2010 möglichen Förderung soll wieder ein Festbetrag in Höhe von 330 Euro die Entscheidung für eine Nachrüstung der Abgasanlage erleichtern. 30 Millionen Euro sollen im Haushaltjahr 2012 für dieses Programm bereit gestellt werden. Damit können rund 90.000 Fahrzeuge durch verbesserte Abgaswerte deutlich umweltfreundlicher werden. Die Förderung soll spätesten 2013 auslaufen und auch der Förderbetrag wird in 2013 voraussichtlich reduziert. Kritikwürdig ist, dass die im Handwerk besonders anzutreffende Fahrzeuggruppe mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen weiterhin von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen bleibt.
Noch liegen keine konkreten Richtlinien vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die praktische Umsetzung an den Richtlinien von 2010 orientieren wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird erneut mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt werden. Sobald die konkreten Regelungen und die Modalitäten der Antragstellung vorliegen, wird die Handwerkskammer Dresden darüber informieren.
Die Nachrüstung dient dem Klimaschutz und der lokalen Luftreinhaltung. Zugleich werden nachgerüstete Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer besser gestellt und der Wiederverkaufswert steigt. Die Nachrüstung erlaubt mit grüner Plakette die Nutzung der mehr als 40 städtischen Umweltzonen.