Energiekosten senken - Wettbewerbsposition stärken - Klimawandel begegnen
Das Energiekonzept der Bundesrepublik Deutschland ist äußerst ehrgeizig und weltweit einmalig. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an  der Stromversorgung von derzeit 16 auf über 80 % gesteigert werden. Ziel ist es, bereits bis 2020 mehr als ein Drittel der Stromversorgung durch Wind, Sonne, Wasser und Biomasse zu decken. Gleichzeitig sollen der Energieverbrauch um 50 und die Emission an Treibhausgasen um 80 % sinken. Diese Emissionsminderung kann vor allem dann erreicht werden, wenn der Heizwärmebedarf für den Gebäudebestand deutlich verringert wird.

Zahlreiche Studien und Projekte zeigen darüber hinaus, dass besonders im gewerblichen Bereich noch erhebliche Stromeinsparpotenziale vorhanden sind. Es lohnt sich also in jedem Fall einen Energiecheck im Betrieb zur systematischen Erfassung aller Energieverbraucher durchzuführen. Dabei werden so manche in der alltäglichen Betriebsamkeit untergehende und nicht wirklich betrieblich notwendige Energieverbraucher entdeckt.

Um derartige Einsparpotenziale zu identifizieren und auch entsprechend ökonomisch bewerten zu können, bietet Ihnen die Technische Beratungsstelle Ihrer Handwerkskammer gern kostenfreie fachliche Unterstützung an. Gerade um der angesprochenen Betriebsblindheit ein Stück zu begegnen ist der neutrale Blick von außen auf die energetisch relevanten Prozesse und die thermische Hülle der Gewerbeimmobilie hilfreich. Auch die installierte Beleuchtung oder Anlagentechnik zur Wärme-, Warmwasser-, Kälte- oder Drucklufterzeugung bietet häufig noch unerwartete Ansatzpunkte für kurzfristig realisierbare Betriebskostensenkungen. Dabei geht es nicht vorrangig um große Ersatzinvestitionen oder umfassende energetische Gebäudesanierungen mit einem finanziellen Umfang von mehreren Zehntausend Euro. Vielmehr sollen die Optimierung regelmäßiger betrieblicher Abläufe und die disziplinierte und dauerhafte Umsetzung oft nur elementarer betriebsorganisatorischer Maßnahmen im Vordergrund stehen.

Neben ganz unerwarteten Erkenntnissen und dem Aufgreifen sinnvoller Veränderungen bei den täglichen Betriebsabläufen sollten auch die Möglichkeiten zur Nutzung regenerativer Energien in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. Energieeffizienz ergibt sich aus der Verknüpfung unterschiedlichster Maßnahmen, die standort- und prozessspezifisch unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Wirkungen ausgewählt werden müssen.

Sollte die Erst- und Initialberatung durch den technischen Berater Ihrer Handwerkskammer ergänzend eine komplexe und aufwendige Fachberatung hilfreich erscheinen lassen, dann steht mit dem KfW-Sonderfonds Energieeffizienz für KMU ein attraktives Angebot zur Verfügung. Im Rahmen der zu 80 bzw. 60 % förderfähigen Initial- bzw. Detailberatungen können wesentliche Entscheidungsgrundlagen zum Beispiel in Form belastbarer Variantenvergleiche erarbeitet werden. Mit den Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung steht noch ein weiteres geeignetes Instrument zur Förderung von Initial- und thematischen Intensivberatungen zur Verfügung. Bei der Realisierung von entsprechenden Investitionsmaßnahmen hilft Ihnen in vielen Fällen die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH mit der passenden finanziellen Unterstützung.

Nutzen Sie also die Möglichkeit, die betriebliche Energieeffizienz deutlich zu verbessern und damit gleichzeitig dem Klimawandel entgegenzuwirken.
Ansprechpartner:

Dr. Andreas Hübner
Technische Beratungsstelle
Telefon: 0351 4640-936
Telefax: 0351 4640-34936
E-Mail: andreas.huebner@
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