Neues Förderprogramm nach bekanntem Muster: „Energieberatung Mittelstand“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die KfW hatten im Jahr 2007 den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ aufgelegt. Mit Hilfe dieses Programms wurden auch in zahlreichen Handwerksbetrieben Energieeffizienzberatungen großzügig gefördert. Es galt die Sensibilität der kleinen und mittelständischen Unternehmen für vorhandene Energieeinsparpotenziale und geeignete Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen anzuregen. Im Dezember des Jahres 2011 endete dieses Programm, aber mit der Aussicht auf eine modifizierte Fortführung. Die online-Antragstellung wird ab dem 16. März 2012 wieder möglich sein. Die Handwerkskammer Dresden übernimmt wie bisher die Funktion eines Regionalpartners der KfW.

Neu ist die Einführung einer Mindestenergiekostengrenze als Antragsvoraussetzung. Um aus Sicht des Fördermittelgebers künftig eine noch zielgenauere Förderung zu erreichen, können Betriebe nur dann einen Antrag auf Initial- oder Detailberatung stellen, wenn die Summe der jährlichen Energiekosten an dem zu untersuchenden Standort mehr als 5.000 Euro Netto betragen. Berücksichtigungsfähig sind die entstandenen Energiekosten für einzelne Energieträger (Strom, Brennstoff, Fernwärme) gemäß den letzten Energiekostenabrechnungen.

Prinzipiell bleiben die großzügigen Zuschüsse für die qualifizierte und unabhängige Energieberatung zur Erlangung hilfreicher Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in die betriebliche Energieeffizienz erhalten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen weiterhin 1.600 Euro bei Initialberatung bzw. 8.000 Euro für eine Detailberatung. Auch die maximale Anteilsfinanzierung (80 % bei Initialberatung bzw. 60 % bei Detailberatung) bleibt unverändert. Lediglich die in der bisherigen Richtlinie enthaltenen Obergrenzen zum maximal förderfähigen Tageshonorar (800 Euro) und im Fall der Initialberatung zu den maximal förderfähigen Tagewerken sind weggefallen.

Mit der Neudefinition des Beratungszeitraums wird eine sinnvolle Trennung zwischen dem Beratungszeitraum (maximal 3 Monate für eine Initialberatung bzw. 8 Monate für eine Detailberatung) und dem Zeitraum für die Einreichung der Abrechnungsunterlagen (maximal 1 Monat) vorgenommen. Damit wird Zeit für die fachliche Beratung gewonnen und die Gefahr der Fristüberschreitung reduziert.

Ebenfalls werden die Abrechnungsmodalitäten vereinfacht und die bislang einzureichende Kopie eines Kontoauszuges durch eine separate Erklärung im Abschlussbericht ersetzt. Allerdings entfällt die bisher bestehende Möglichkeit zur Abtretung des Zuschusses an Dritte. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der Energieverwendung und konkrete Vorschläge für Energie und Kosten sparende Maßnahmen aufgezeigt werden.

Voraussetzung für eine Beratertätigkeit im Rahmen des Programms „Energieberatung Mittelstand“ ist die Listung in der KfW-Beraterbörse unter http://www.kfw-beraterboerse.de.

Ihr Ansprechpartner für die organisatorische und fördertechnische Begleitung ist der technische Berater in der Handwerkskammer Dresden, Dr. Andreas Hübner, Telefon: 0351 4640-936, Fax: 0351 4640-34936, E-Mail: andreas.huebner@hwk-dresden.de.

Nehmen Sie das nach wie vor attraktive Angebot für eine systematische Analyse des betrieblichen Energieverbrauchs in Anspruch und nutzen Sie die Chancen für eventuell deutliche Kostensenkungen durch gesteigerte Energieeffizienz.
Ansprechpartner:

Dr. Andreas Hübner
Technische Beratungsstelle
Telefon: 0351 4640-936
Telefax: 0351 4640-34936
E-Mail: andreas.huebner@
hwk-dresden.de