Asbestverbot - eine Information der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit über 10 Jahren ein strenges Verwendungsverbot für Asbest. Asbesthaltige Produkte dürfen weder hergestellt, vertrieben noch eingesetzt werden. Das gilt gleichermaßen auch für Kfz-Teile, wie Brems- und Kupplungsbeläge. Mit der Erleichterung des internationalen Warenhandels durch die EU-Erweiterung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Länder außerhalb der EU, in denen kein Asbestverbot gilt, versuchen, asbesthaltige Produkte in Deutschland zu vertreiben. So könnten Ihnen z. B. preisgünstig asbesthaltige Bremsbeläge angeboten werden.
Eine Verwendung dieser Teile bedeutet eine hohe Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten als auch eine Gefährdung der Kunden wegen fehlender allgemeiner Betriebserlaubnis. Der Einsatz derartiger Produkte ist ein Verstoß gegen das geltende Asbestverbot. Eine fehlende Kennzeichnung wie z. B. „asbesthaltig“ garantiert dabei nicht, dass tatsächlich in dem entsprechenden Produkt kein Asbest enthalten ist. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher vom Händler oder Hersteller die Asbestfreiheit des Produktes schriftlich bestätigen lassen.
Für Fragen steht Ihnen unter anderem die Fachstelle "Gefährliche Arbeitsstoffe" der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft mit der Ansprechpartnerin Frau Dipl.-Chem. Borkenhagen-Schöne Telefon: 0351 886-5041, E-Mail:
ad.dresden@mmbg.de zur Verfügung.