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Die technische Beratungsstelle bietet ihren Mitgliedsbetrieben zu folgenden Themen umfassende und kostenlose Informationen und Beratungsleistungen an.
Betriebsbewertungen (Grundstücksbewertung und Bewertung der Maschinen und Ausrüstungen)
Eine Wertermittlung wird immer notwendig sein:
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wenn eine Betriebsübergabe, -übernahme angedacht ist und zur Entscheidungsfindung der Wert des Unternehmens als Orientierungshilfe ermittelt werden soll. |
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wenn ein realistischer Wert ermittelt werden muss, um die Finanzierung über eine Bank zu erhalten. |
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wenn eine Rechtsformänderung (GmbH-Gründung) des Unternehmens erfolgen soll. Die Bewertung bei Betriebsübergaben, -übernahmen erfolgt in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit den betriebswirtschaftlichen Beratern. |
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Standortplanung/ Standortsicherung
Für jede gewerbliche Nutzung eines Grundstückes oder eines bestehenden Objektes ist eine Genehmigung erforderlich. Baurechtliche Vorschriften, besonders bei Nutzungsänderungen werden oftmals aus Unwissenheit nicht beachtet. Dabei kann das Baurecht einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung eines Handwerksbetriebes haben.Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, ist es sinnvoll im Vorfeld mit der Technischen Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstättenplanung bei Neubau, Umbau und Erweiterungen
Die Technische Beratungsstelle hilft auch bei der Planung und Einrichtung von Werkstätten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Dabei ist neben baurechtlichen Vorschriften auch das Arbeitsstättenrecht, wie die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Das Beratungsangebot ist interessant für alle, die einen Betrieb neu errichten, erweitern oder anmieten möchten und mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV2004) legt nur noch die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Die Anforderungen der ArbStättV werden bis 2010 durch technische Regeln präzisiert, so dass bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), in denen Anforderungen an Raumgrößen und Fensterflächen, Raumhöhen, Anzahl der Toiletten usw. festgelegt sind, ihre Gültigkeit behalten.
Zuliefer- und Dienstleistungskatalog des Deutschen Handwerks
Der Zuliefer- und Dienstleistungskatalog ist mit dem Ziel aufgebaut worden, den industrienahen Zulieferbetrieben des Handwerks eine Plattform zur Produkt- und Dienstleistungsschau zu bieten.
Der Katalog richtet sich sowohl an industrielle Abnehmer als auch an Handwerks-unternehmen und ermöglicht die gezielte Suche nach Kooperationspartnern. Die Suchmaske nach eingetragenen Handwerksbetrieben finden Sie
hier.
Es können sich Unternehmen präsentieren, die innovative Zulieferprodukte, Komponenten oder ganze Systeme für Industrie und Handwerk herstellen. Betriebe, die Interesse an einer selbstständigen Eintragung haben, finden ein Online-Formular auf der Startseite. Sie tragen ihre Daten
hier ein.
Der Zulieferbeauftragte der Handwerkskammer überprüft ihre Angaben bevor eine Freischaltung im Katalog erfolgen kann. Der Zulieferkatalog ist ein Projekt, das im Rahmen von BISTech, dem Beratungs- und Informationssystem für Technologietransfer im Handwerk (
www.bistech.de) realisiert worden ist. Es wird unterstützt vom Bundesministerium für Technologie.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.zulieferkatalog.de bzw.
www.zulika.de