Am 1. August 2008 ist die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung in Kraft getreten. Sie regelt neben den Grenzwerten für den spezifischen Kältemittelverlust an ortsfesten Anwendungen, den Verantwortlichkeiten für die Rückgewinnung und Rücknahme von fluorierten Treibhausgasen sowie den dazugehörigen Aufzeichnungspflichten unter anderem auch die persönlichen Pflichten, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit F-Gasen ausführen zu können.
Eine Sachkundebescheinigung benötigt jede Person, die Tätigkeiten zur Reduzierung von Emissionen (z. B. Dichtheitskontrollen und Reparatur), zur Rücknahme, Rückgewinnung und Entsorgung von F.Gasen durchführt.
Hierzu gehören Tätigkeiten an:
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ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen |
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Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten |
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ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern |
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Hochspannungsschaltanlagen |
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Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. |
Für jede dieser Tätigkeiten sind konkrete Voraussetzungen benannt, um eine Sachkundebescheinigung zu erhalten. Je nach Berufsabschluss und bisheriger Tätigkeit werden die Sachkundebescheinigungen ausgestellt. Deckt der Berufsabschluss diese Tätigkeiten nur teilweise ab, ist ein Lehrgang mit theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich. Für die Tätigkeiten zu 1. bietet unser BTZ in Großenhain Lehrgänge an
Von der Regelung betroffen sind Firmen und deren Personal aus folgenden Handwerken:
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Kälteanlagenbauer |
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Installateur- und Heizungsbauer |
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Elektrotechniker |
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Kraftfahrzeugtechniker, |
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sofern die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt werden. Zuständige Stellen für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung sind u. a. die Handwerkskammer und die Sächsische Innung der Kälte- und Klimatechnik. Den Antrag und ein Merkblatt für die Sachkundebescheinigung finden Sie hier. Zuständig für die Zertifizierung ist Regina Hörnig, Telefon: 0351 8087-581, E-Mail: regina.hoernig@hwk-dresden.de. |
Erste Übergangsfristen der Verordnung laufen zum 4. Juli 2009 aus. Danach benötigen
auch Unternehmen, die ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie ortsfeste Brandschutzsysteme installieren, warten oder instand halten, eine Zertifizierung, um diese Tätigkeiten weiter ausführen zu dürfen.
Zuständige Behörde für die Zertifizierung der Betriebe ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Hinweise zur Firmenzertifizierung einschließlich eines Fragebogens für die Antragstellung sind im Internet unter
www.umwelt.sachsen.de unter der Rubrik „Chemikalien“, „Vollzug der Vorschriften“ zu finden. Dort finden Sie auch den Wortlaut der die EG-rechtlichen Verordnungen und der Chemikalienklimaschutzverordnung.