VERGABERECHT/VERGABEVERORDNUNG/ VOB/VOL/VOF
mehr Wer die eVergabe anwendet ist im Vorteil
Die eVergabe wird im Laufe des Jahres 2012 in allen Niederlassungen des Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB) eingeführt sein, weitere Staatsbetriebe werden folgen. Auch die Landeshauptstadt Dresden wendet seit 1. Januar 2012 die eVergabe an Es ist deshalb wichtig, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die Voraussetzungen im Betrieb zu schaffen. mehr
Vergabeordnung und VOB/A, VOL/A und VOF 2009
Die Vergabeverordnung (VgV) ist am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 11. Juni 2010 in Kraft getreten. Damit treten gleichzeitig die novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau- und Dienstleistungen (VOB Teil A 2009, VOL Teil A 2009) sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) in Kraft. mehr
Mitwirkung gefragt - EU-Pläne für neue Vergabevorschriften
Die EU-Kommission veröffentlichte im Januar 2011 ihre Vorschläge zur Modernisierung des europäischen Markts für öffentliche Aufträge in einem so genannten Grünbuch. Darin stellt Binnenmarktkommissar Barnier seine Vorstellungen zur Novellierung der Vergaberegeln im öffentlichen Bereich zur Diskussion. mehr
BAUHANDWERKSICHERUNGSGESETZ
§ 648 a BGB
i.d.F. des Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2022 aus 2008 mehr
§ 648 a BGB - Bauhandwerkersicherungsgesetz
Die Regelungen über die Bauhandwerkersicherung, wonach der Unternehmer eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon seine Leistung verweigern und unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag kündigen kann, wenn der Besteller ihm auf Verlangen keine Sicherheit für die zu erbringenden Vorleistungen stellt, werden ausgeweitet. mehr
BAUAUFTRÄGE/BAULEISTUNGEN
Präqualifikation Bau
Will sich ein Bauunternehmen um Aufträge für Bauleistungen eines öffentlichen Auftraggebers bewerben, muss es dafür geeignet sein. Welche Kriterien an die Eignung gestellt werden, regelt § 8 VOB/A. mehr
FORDERUNGSSICHERUNGSGESETZ (FoSiG)
Veröffentlicht am 09.01.2012

Online-Befragung zum Bauforderungssicherungsgesetz – Erfahrungen des Handwerks notwendig

Das am 01.01.2009 in Kraft getretene und bereits im August 2009 geänderte Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) dient vor allem den Interessen mittelständischer Bauhandwerker. Ziel des Gesetzes ist es, durch eine Erweiterung des Baugeldbegriffes insbesondere Nachunternehmer vor Forderungsausfällen im Falle der Insolvenz ihres Auftraggebers zu schützen. Das soll dadurch erreicht werden, dass Gelder, die für bestimmte Leistungen gezahlt werden auch nur zur Bezahlung derjenigen verwendet werden, die diese Leistung auch erbracht haben. Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, haftet der Geschäftsführer bei einer insolventen GmbH persönlich.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es Bestrebungen, die gerade erst neu eingeführten Regelungen insoweit zu „entschärfen“, dass dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes kaum mehr Rechnung getragen wird. Die sächsischen Handwerkskammern, haben sich vehement gegen eine übereilte Änderung ausgesprochen.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt nun, eine mögliche Änderung von den Erfahrungen der Praxis abhängig zu machen. Hierfür wurde die TU Freiberg mit der Durchführung einer online-Umfrage und deren Auswertung beauftragt. Es sollen Praktikabilität und Auswirkungen auf die Liquidität der Bauunternehmen untersucht werden.

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Wir bitten alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und sonstige interessierte Betriebe sich für die Umfrage unter http://fak6.tu-freiberg.de/baubetriebslehre/baufordsig/ zu registrieren und sobald der Fragebogen zur Verfügung steht, an der Online-Befragung teilzunehmen.

Die Teilnahme ist wichtig, um die Interessen der Handwerksunternehmen in einer möglichen Novellierung des Gesetzes angemessen zu berücksichtigen.

Gern sind wir beim Ausfüllung des Online-Fragebogens behilflich.

Ansprechpartner : Heidemarie Krause, Telefon: 0351 4640-450, E-Mail: heidemarie.krause@hwk-dresden.de


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INKASSO/WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE/ CREDITREFORM
Service für jedes Handwerkskammermitglied: Einholen von Wirtschaftsauskünften über die Creditreform
Risikobereitschaft und Entscheidungsfreude gehören zu den wichtigsten Eigenschaften eines erfolgreichen Unternehmers. Ohne sie lassen sich kaum neue Märkte und Geschäftsbeziehungen erschließen. mehr
Inkassodienstleistungen
Forderungsausfälle sind ein Alptraum für jeden Handwerks- unternehmer. Jeder eingehende Fall wird zuerst einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Denn nur bei unstrittigen Forderungen kann die Kammer direkt ins Inkassoverfahren gehen. Die ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Auto-Reparatur durchgeführt und die Rechnung gestellt wurde, doch der Kunde zahlt nicht mehr
Weitere Informationen:
Ansprechpartnerin:

Heidemarie Krause
Telefon: 0351 4640-450
Telefax: 0351 4640-34450
E-Mail: heidemarie.krause@
hwk-dresden.de