Präqualifikation Bau

Will sich ein Bauunternehmen um Aufträge für Bauleistungen eines öffentlichen Auftraggebers bewerben, muss es dafür geeignet sein. Welche Kriterien an die Eignung gestellt werden, regelt § 8 VOB/A.
Vergaberechtlich geeignet ist demnach, wer (Bieter) grundsätzlich die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für die angebotenen Leistungen nachgewiesen hat. Dies geschieht in der Regel durch Einzelnachweise, die jedem einzelnen Angebot beigefügt werden müssen, z. B. durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Angaben über technische und personelle Ausstattung des Betriebes, betriebliche Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen etc.. Unternehmen, die häufig an Vergaben öffentlicher Auftraggeber teilnehmen, müssen diese Nachweise für jeden einzelnen Auftrag erbringen. Das bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Bereits seit 2006 ist in § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A die Möglichkeit einer vorgezogenen Eignungsprüfung in Form der Präqualifikation vorgesehen. D.h. öffentliche Auftraggeber können zur Vereinfachung Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen die Unternehmen ihre Eignung nachweisen können.

Was ist Präqualifikation?
Es ist ein bundesweit einheitliches System für den auftragsunabhängigen Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit.

Damit werden keineswegs neue Anforderungen an die Unternehmen gestellt. Sie bekommen lediglich die Möglichkeit, die in § 8 VOB/A geforderten Nachweise gegenüber der PQ-Stelle auftragsunabhängig zu erbringen, d.h. mit der Präqualifikation entfällt der Einzelnachweis.

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS – hebt hervor, dass Unternehmen mit der Präqualifikation außerdem den Ausschluss ihrer Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise vermeiden und ihre Chancen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren verbessern würden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat eine Leitlinie (Verfahrensbeschreibung) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens erstellt.

Bei Vorliegen aller erforderlichen und gültigen Nachweise wird die Präqualifikation ausgesprochen. Die Nachweise sind zeitlich befristet und gelten in der Regel 1 Jahr. Erfüllt ein Unternehmen nicht mehr alle geforderten Kriterien, wird die Präqualifikation nach Hinweis der PQ-Stelle entzogen.

Die Eintragung und Hinterlegung der Eignungsnachweise des Unternehmens erfolgt in der Liste präqualifizierter Unternehmen. Bei der sog. PQ-Liste handelt es sich um eine Datenbank im Internet auf der Internetseite des PQ-Vereins www.pq-verein.de. Dort können sich öffentliche und sonstige Auftraggeber oder Unternehmen über die präqualifizierten Betriebe informieren. Nur zugangsberechtigte öffentliche Auftraggeber können zudem die hinterlegten Eignungsnachweise einsehen. Der präqualifizierte Betrieb erhält eine Registriernummer, die er zusammen mit seinem Angebot für eine Vergabe abgibt.