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  Allgemeine Hinweise - Sachverständige  

Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem einmal unsicher ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Gutachters. Wenn Sie eine hand-
werkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht halten oder erworbene Waren von Handwerkern mit Mängeln behaftet sehen, haben Sie die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen. Der Sachverständige kann auch gutachterliche Aussagen zu ortsüblichen Preisen treffen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch ihre persönliche Eignung und ihr besonderes Fachwissen aus, welches von Privatpersonen, Bauherren, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt werden kann.

Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit bei der Gutachtenerstattung. Die Sachverständigenleistungen sind kostenpflichtig. Die Vergütung sowie die Fragen die der Sachverständige beantworten soll, sollten vor der Auftragserteilung vereinbart werden.

Die Handwerkskammer Dresden hat für die Region Sachsen zurzeit rund 145 Sachverständige aus über 50 unterschiedlichen Gewerken öffentlich bestellt und vereidigt.

Interessierte können ein Sachverständigenverzeichnis anfordern oder in der Sachverständigen-Datenbank Gutachter nach Gewerken und Orten aufgelistet finden. In den nachfolgenden tagaktuellen und benutzerfreundlichen Internet-Datenbanken haben Sie die Möglichkeit geeignete Sachverständige durch Eingabe von Stichworten zu finden.

Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem einmal unsicher ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Gutachters. Wenn Sie eine hand-
werkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht halten oder erworbene Waren von Handwerkern mit Mängeln behaftet sehen, haben Sie die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen. Der Sachverständige kann auch gutachterliche Aussagen zu ortsüblichen Preisen treffen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch ihre persönliche Eignung und ihr besonderes Fachwissen aus, welches von Privatpersonen, Bauherren, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt werden kann.

Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit bei der Gutachtenerstattung. Die Sachverständigenleistungen sind kostenpflichtig. Die Vergütung sowie die Fragen die der Sachverständige beantworten soll, sollten vor der Auftragserteilung vereinbart werden.

Die Handwerkskammer Dresden hat für die Region Sachsen zurzeit rund 145 Sachverständige aus über 50 unterschiedlichen Gewerken öffentlich bestellt und vereidigt.

Interessierte können ein Sachverständigenverzeichnis anfordern oder in der Sachverständigen-Datenbank Gutachter nach Gewerken und Orten aufgelistet finden. In den nachfolgenden tagaktuellen und benutzerfreundlichen Internet-Datenbanken haben Sie die Möglichkeit geeignete Sachverständige durch Eingabe von Stichworten zu finden.

 Sachverständigen-Datenbanken:     
Weitere Informationen:  

Ansprechpartnerin:  

Heidemarie Krause
Telefon: 0351 4640-450
Telefax: 0351 4640-34450
E-Mail: heidemarie.krause@
hwk-dresden.de

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