Öffentliches Recht
Veröffentlicht am 29.08.2011

Sächsisches Gaststättengesetz tritt am 15.07.2011 in Kraft

Der Sächsische Landtag beschloss am 29. Juni 2011 das „Gesetz über die Gaststätten im Freistaat Sachsen“, welches am 14.07.2011 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes am 15. Juli 2011 wird das Recht des Gaststättengewerbes im Freistaat Sachsen erstmals auf Landesebene für den Freistaat Sachsen geregelt.

Das Bundesgaststättengesetz wird durch dieses neue Gesetz voll umfänglich ersetzt und ist somit im Freistaat Sachsen nicht mehr anzuwenden. Gleichzeitig tritt die Sächsische Gaststättenverordnung außer Kraft.

Wesentlichste Änderung ist die Aufhebung der Erlaubnispflicht für Gaststätten mit Alkoholausschank. Gaststätten mit Alkoholausschank werden in Anlehnung an § 38 GewO zum überwachungsbedürftigen Gewerbe. Mit der Gewerbeanzeige müssen Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 4 SächsGastG eingereicht werden.

Mit dieser generellen „Umstufung“ des Gaststättengewerbes ist auch der Wegfall bisheriger fachrechtlicher Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung (§ 4 GastG) verbunden. Ebenso ist der bisher für eine Erlaubnis notwendige Unterrichtungsnachweis nicht mehr erforderlich. Fachrechtliche Voraussetzungen für einen Gaststättenbetrieb, wie z.B. bauliche Belange nach SächsBauO (Raumprüfung) oder Belange der Lebensmittelhygiene, werden nur noch von den jeweils zuständigen Fachbehörden geprüft, denen die Anzeige unverzüglich zuzuleiten ist (§ 2 Abs. 6 SächsGastG).

Mit diesem Merkblatt (Wichtige Rechtsvorschriften für gastgewerbliche Betriebe) bieten wir einen ersten Überblick über die Neuregelungen für die Betriebe des Nahrungsmittelhandwerks, die eine Gaststätte betreiben sowie eine Arbeitshilfe bei der Anwendung des Gesetzes. Es kann eine tiefer gehende Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Service-Portal für Sachsen „Amt 24“ und auf den Internetseiten der IHK Dresden.

(Stand: 20.07.2011)



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