Neuordnung Reisekostenrecht 2008
NEUORDUNG DES REISEKOSTENRECHTS 2008 Teil 1
Reisekosten von selbständigen Unternehmern und von Arbeitnehmern werden grundsätzlich gleich behandelt. Bei Unternehmern ist zu prüfen, in welchem Umfang die Reisekosten als Betriebsausgabe absetzbar sind. Bei Arbeitnehmern besteht ein Wahlrecht: entweder werden die Reisekosten vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet (Regelfall) oder alternativ kann der Arbeitnehmer die Reisekosten i. d. R. als Werbungskosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung abziehen.

Das neue Reisekostenrecht führt im Wesentlichen zu einer Vereinfachung: Bei der steuerlichen Behandlung von Reisekosten wurde bis einschließlich 2007 zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit differenziert. Ab 2008 wird diese Unterscheidung aufgegeben und unter dem neuen Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" vereinheitlicht. Eine "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird. Sie liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.  mehr  (PDF-Dokument downloaden) 
   
NEUORDUNG DES REISEKOSTENRECHTS 2008 Teil 
Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien beschlossen, welche grundsätzlich nach dem 1.1.2008 gelten. Reisekosten von selbständigen Unternehmern und von Arbeitnehmern werden grundsätzlich gleich behandelt. Bei Unternehmern ist zu prüfen, in welchem Umfang die Reisekosten als Betriebsausgabe absetzbar sind. Bei Arbeitnehmern besteht ein Wahlrecht: entweder werden die Reisekosten vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet (Regelfall) oder alternativ kann der Arbeitnehmer die Reisekosten i. d. R. als Werbungskosten im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung abziehen.  mehr (PDF-Dokument downloaden) 
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