Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von der Regierung eingeführt, um die Angehörigen von Pflegebedürftigen zu entlasten, denn in der heutigen Gesellschaft ist es immer seltener möglich, dass eine Pflege ohne große Probleme innerhalb der Familie möglich ist.
Meist sind die Kinder berufstätig oder Familien haben gar keinen Nachwuchs, der sich um die Pflegebedürftigen kümmern könnte. Bereits das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 führte zu erkennbaren Leistungsausweitungen.
Nunmehr hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur weiterführenden Reformierung der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgelegt (= Pflege-Neuausrichtungsgesetz). Der Referentenentwurf beinhaltet insbesondere Leistungsausweitungen für Demenzkranke. Geld- aber auch Sachleistungen sollen deutlich angehoben bzw. neu geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt allerdings durch die Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für die Beitragszahler eine zusätzliche Belastung von 1,1 Mrd. € im Jahr 2013 und jährlich 1,2 Mrd. € in den Folgejahren. Laut Referentenentwurf sollen die durch die Leistungsausweitungen bedingten jährlichen Mehrausgaben bis 2015 sogar auf rund 1,45 Mrd. € steigen.
Positiv zu bewerten ist die beabsichtigte Flexibilisierung für Pflegebedürftige bei der Gestaltung und Zusammenstellung des benötigten Leistungsangebots. Neben der Änderung in der Pflegeversicherung sieht der Entwurf auch Änderungen in der Kranken- und Rentenversicherung vor. Dort soll etwa die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen durch pflegende Angehörige erleichtert werden. Nicht im Referentenentwurf enthalten ist der geplante Aufbau einer steuerlich geförderten freiwilligen Zusatzversicherung.