Veröffentlicht am 26.08.2011
Handwerkskammer informiert über Arbeitnehmerfreizügigkeit
Der 1. Mai 2011 und die damit verbundene Arbeitnehmerfreizügigkeit wird weder ein Tag, an dem große Hoffnungen wahr werden, noch muss man sich als deutscher Handwerksbetrieb vor diesem Datum fürchten. Das ist der Tenor einer Veranstaltung, zu der die Handwerkskammer Dresden kürzlich eingeladen hatte. Es wurde deutlich, dass qualifizierte Fachkräfte aus Tschechien oder Polen keineswegs Schlange stehen, um nach Sachsen zu gelangen. Andererseits sei es auch eher unwahrscheinlich, dass ausländische Bewerber den hiesigen Markt mit Dumpingpreisen überschwemmen, waren sich die Experten einig. „Unser Ziel ist, die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzuzeigen und rechtzeitig zu informieren“, sagte Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden.
Zuvor hatte Hana Adamcova, EURES-Beraterin im Pirnaer Arbeitsamt einen Einblick in den tschechischen Arbeitsmarkt und das dortige Schulsystem gegeben. Demnach sei es für tschechische Schulabgänger ungewöhnlich, einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abzuschließen. Vielmehr würden die Absolventen in der Regel zunächst eine Berufsfachschule besuchen – und erst dann würden sich die Lehrlinge bei einem Arbeitnehmer bewerben. Aber es gebe noch andere Gründe, warum mit einem Run auf den sächsischen Arbeits- und Lehrstellenmarkt nicht zu rechnen sei: „Gut qualifizierte Lehrlinge bekommen auch in Tschechien Arbeit und gutes Geld“, so Adamcova. Inzwischen sei das Lohnniveau jenseits der Grenze gestiegen, umgekehrt gehe die Bereitschaft zurück, Deutsch zu lernen. Gleichwohl sei es sinnvoll, gezielt auf dem tschechischen Arbeitsmarkt nach geeigneten Bewerbern zu suchen. Sie bot dafür ausdrücklich ihre Unterstützung an (Kontakt Hana Adamcova bei der Arbeitsagentur Pirna: 03501 791265).
Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks betonte, das auf politischer Ebene noch einige Fragen offen seien. So werde über eine Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz diskutiert. Schließlich könnten osteuropäische Leiharbeitsfirmen ihre Dienste in Deutschland zu Billigtarifen anbieten. So gebe es insgesamt bei der Einhaltung von Mindestlöhnen einen erhöhten Kontrollbedarf. „Wir werden im Auge behalten, ob es zu einer Häufung von Missbrauchsfällen kommt – und unsere Interessen auf politischer Ebene zur Sprache bringen“, so Dannenbring.
Mehr als 50 interessierte Gäste waren der Einladung der Handwerkskammer Dresden zu der Informationsveranstaltung gefolgt. Es wurde deutlich, dass weiterhin Informationsbedarf besteht. Dabei geht es neben der Suche nach geeigneten Fachkräften um die Sorge, dass osteuropäische Firmen mit Billigangeboten in den Markt drängen. Hintergrund: Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 auch für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Für die Beschäftigung bei einer deutschen Firma gilt das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber geschlossen. Arbeitgeber können für die Ausbildung und Beschäftigung die gleichen Förderinstrumente zur Arbeitsmarktintegration beanspruchen wie für inländische Arbeitnehmer.Der 1. Mai 2011 und die damit verbundene Arbeitnehmerfreizügigkeit wird weder ein Tag, an dem große Hoffnungen wahr werden, noch muss man sich als deutscher Handwerksbetrieb vor diesem Datum fürchten. Das ist der Tenor einer Veranstaltung, zu der die Handwerkskammer Dresden kürzlich eingeladen hatte. Es wurde deutlich, dass qualifizierte Fachkräfte aus Tschechien oder Polen keineswegs Schlange stehen, um nach Sachsen zu gelangen. Andererseits sei es auch eher unwahrscheinlich, dass ausländische Bewerber den hiesigen Markt mit Dumpingpreisen überschwemmen, waren sich die Experten einig. „Unser Ziel ist, die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzuzeigen und rechtzeitig zu informieren“, sagte Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden.
Zuvor hatte Hana Adamcova, EURES-Beraterin im Pirnaer Arbeitsamt einen Einblick in den tschechischen Arbeitsmarkt und das dortige Schulsystem gegeben. Demnach sei es für tschechische Schulabgänger ungewöhnlich, einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abzuschließen. Vielmehr würden die Absolventen in der Regel zunächst eine Berufsfachschule besuchen – und erst dann würden sich die Lehrlinge bei einem Arbeitnehmer bewerben. Aber es gebe noch andere Gründe, warum mit einem Run auf den sächsischen Arbeits- und Lehrstellenmarkt nicht zu rechnen sei: „Gut qualifizierte Lehrlinge bekommen auch in Tschechien Arbeit und gutes Geld“, so Adamcova. Inzwischen sei das Lohnniveau jenseits der Grenze gestiegen, umgekehrt gehe die Bereitschaft zurück, Deutsch zu lernen. Gleichwohl sei es sinnvoll, gezielt auf dem tschechischen Arbeitsmarkt nach geeigneten Bewerbern zu suchen. Sie bot dafür ausdrücklich ihre Unterstützung an (Kontakt Hana Adamcova bei der Arbeitsagentur Pirna: 03501 791265).
Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks betonte, das auf politischer Ebene noch einige Fragen offen seien. So werde über eine Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz diskutiert. Schließlich könnten osteuropäische Leiharbeitsfirmen ihre Dienste in Deutschland zu Billigtarifen anbieten. So gebe es insgesamt bei der Einhaltung von Mindestlöhnen einen erhöhten Kontrollbedarf. „Wir werden im Auge behalten, ob es zu einer Häufung von Missbrauchsfällen kommt – und unsere Interessen auf politischer Ebene zur Sprache bringen“, so Dannenbring.
Mehr als 50 interessierte Gäste waren der Einladung der Handwerkskammer Dresden zu der Informationsveranstaltung gefolgt. Es wurde deutlich, dass weiterhin Informationsbedarf besteht. Dabei geht es neben der Suche nach geeigneten Fachkräften um die Sorge, dass osteuropäische Firmen mit Billigangeboten in den Markt drängen. Hintergrund: Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 auch für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Für die Beschäftigung bei einer deutschen Firma gilt das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber geschlossen. Arbeitgeber können für die Ausbildung und Beschäftigung die gleichen Förderinstrumente zur Arbeitsmarktintegration beanspruchen wie für inländische Arbeitnehmer.
zurück