Arbeits- und Sozialrecht
Veröffentlicht am 26.08.2011 16:32:00

Vergütungstarifvertrag Friseurhandwerk Sachsen

Vergütungstarifvertrag Friseurhandwerk SachsenSeit dem 01.01.2004 gilt im Freistaat der für allgemeinverbindlich erklärte Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten des Sächsischen Friseurhandwerks. Von der Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfasst sind Mitglieder einer Produktivgenossenschaft des Friseurhandwerks (eingetragene Genossenschaften) im Freistaat Sachsen und die in § 1 des Tarifvertrages im fachlichen Geltungsbereich im ersten Halbsatz genannten Betriebe des „handwerklichen Kosmetikgewerbes“. Der Tarifvertrag sieht, je nach Qualifikation, verschiedene Vergütungen vor. Diese sind hier auszugsweise wiedergegeben:

Meister:  Vergütungsgruppen  Stundenlohn (brutto) in Euro 
  IV/1  5,96 
  IV/2  7,05
  IV/3  8,66
  V verantwortlich für
bis zu 4 Azubis 
10% Zuschlag
  V veranstwortlich
für mehr als 4 Azubis 
15% Zuschlag

Gesellen:  Vergütungsgruppen  Stundenlohn (brutto) in Euro
  3,82 
  II  4,69
  III  5,16

Daneben erhalten Arbeitnehmer ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von 132,00 €, das zu je 1/12 mit der monatlichen Vergütung ausgezahlt werden kann sowie eine Weihnachtszuwendung in Höhe von mindestens 20 % des im Monat November zustehenden Lohnes (die vollständigen Voraussetzungen finden Sie im Vergütungstarifvertrag) und einen pauschalierten Sachkostenersatz in Höhe von 12,00 € pro Monat, wenn der Arbeitgeber Kamm und Schere nicht zur Verfügung stellt.

Die Gewerkschaft verdi stellt auf Ihrer Homepage den Vergütungstarifvertrag zum Download bereit: http://sat.verdi.de

(Stand: August 2011)



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