Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in bestimmten Wirtschaftszweigen Sozialkassentarifverträge für allgemein verbindlich erklärt. Diese Tarifverträge finden damit zwingend auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, die im Geltungsbereich der Tarifverträge geschlossen wurden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betroffenen Branchen erhalten die nach den Sozialkassen-Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die in den Tarifverträgen festgesetzten Beiträge abzuführen.
Hier finden Sie eine Übersicht der betroffenen Gewerke, für die im Bereich der Handwerkskammer Dresden Sozialkassen-Tarifverträge bestehen. Unternehmen, die in den angegebenen Gewerken tätig werden, wird dringend empfohlen, sich wegen der Beitragspflichten mit der zuständigen Einzugsstelle in Verbindung zu setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu späteren Beitrags-Nachforderungen kommt.
Stand 10. Juni 2011