Neuer Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk in Kraft
Mindestlohn GebäudereinigerNachdem der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk zum 31.12.2011 ausläuft, wurde nun am 20.12.2011 die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk vom Bundeskabinett bestätigt. 

Damit gelten ab dem 01.01.2012
folgende Mindestlöhne:

"Neue Bundes-
länder"
ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
Lohngruppe 1   7,33 EUR    7,56 EUR 
Lohngruppe 6   8,88 EUR   9,00 EUR 

"Alte Bundes-
länder" und Berlin
ab 01.01.2012 ab 01.01.2013
Lohngruppe 1   8,82 EUR    9,00 EUR 
Lohngruppe 6 11,33 EUR 11,33 EUR 

Dabei gilt die Lohngruppe 1 unter anderem für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.

Stand: 10.01.2012