Neuer Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk
Am 23. Oktober 2009 wurde die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese tritt am 24. Oktober 2009 in Kraft und am 29. Februar 2012 außer Kraft.
Mindestlohnregelung ab 01.09.2009 (in Kraft 24.10.2009)
| Geltungsbereich |
ab |
gelernte Arbeit-
nehmer (Gesellen) |
ungelernte
Arbeitnehmer |
| "neue" Bundesländer |
01.09.2009* |
9,50 EUR |
9,50 EUR |
| |
01.07.2011 |
9,75 EUR |
9,75 EUR |
| übrige Bundesländer einschließlich Berlin |
01.09.2009* |
11,25 EUR |
9,50 EUR |
| 01.09.2010 |
11,50 EUR |
9,50 EUR |
| |
01.07.2011 |
11,75 EUR |
9,75 EUR |
* in Kraft seit 24.10.2009
Nicht erfasst werden Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten, jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung und gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbsfremdes Hilfspersonal, das ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen tätig ist.
Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle.
Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes (Betriebssitz). Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den höheren Mindestlohn der Arbeitsstelle, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.
Auskünfte zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder. Einige Bundesinnungsverbände sind inzwischen dazu übergegangen, allgemeinverbindliche Tarifregelungen ins Internet einzustellen.
Beim
Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit besteht ein öffentliches Tarifregister, das unter
http://www.smwa.sachsen.de/de/Arbeit/Arbeits-_und_Tarifrecht/Tarifrecht_
Tarifregister_des_Freistaates_Sachsen/17732.html eingesehen werden kann.
Ein wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Mindestlohnmerkblättern (Kurzform) der Handwerkskammer Dresden den jeweils exakten Gesetzestext, den Sie unter
http://www.bmas.bund.de unter dem Stichwort "Mindestlohn" finden. Lesen Sie auch die Hinweise zu den Malertarifen unter
www.zvk-maler.de.
Die vollständige Übersicht aller gültigen Mindestlöhne finden Sie unter
www.zoll.de
Stand: 27.10.2009