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Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen für die letzten 3 Monate vor Eintritt des Insolvenzereignisses als Ausglich für offene Lohnansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt. Die Mittel dafür werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Zur Finanzierung des Insolvenzgeldes wird auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten die so genannte Insolvenzgeldumlage erhoben. Diese wird vom Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt.
Nachdem die Insolvenzgeldumlage im Jahr 2010 von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent erhöht worden war, sorgt die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Kalenderjahr 2011 vom 17.12.2010 auf 0,0 Prozent für Entspannung.
Grund für die Absenkung der Umlage ist die konjunkturelle Entwicklung 2010. Der befürchtete Anstieg von Insolvenzen ist ausgeblieben, so dass zur Finanzierung des Insolvenzgeldes zur Zeit ausreichend Mittel vorhanden sind.
Stand: 28.12.2010