
Ab dem 1. Juli wird das bisherige Kommunikationsverfahren zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung durch das „elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (§ 23c Abs. 2 SGB IV) abgelöst. Die zur Berechnung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und anderen Ersatzleistungen notwendigen Daten dürfen dann nur noch elektronisch übermittelt werden.
Das elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen sollte ursprünglich bereits zu Beginn des Jahres 2011 eingeführt werden. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten konnten Arbeitgeber für ihre Meldungen sowohl Papierformulare als auch den digitalen Weg nutzen.
Ab dem 1. Juli 2011 fällt die Papierform endgültig weg. Spätestens dann müssen alle Arbeitgeber erforderliche Bescheinigungen zum Beschäftigungsverhältnis, zu Arbeitszeit und Entgelt vollelektronisch übermitteln. Ziel ist eine medienbruchfreie Übertragung der Daten zwischen Unternehmen und Leistungsträgern, die eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglicht. Der Aufwand für das Erfassen von Bescheinigungen, die in Papierformularen abgegeben wurden, entfällt künftig.
Betroffen sind folgenden Leistungen:
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Gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeld, Kinder-Krankengeld (Kinderpflege-Krankengeld), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld |
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Gesetzliche Rentenversicherung: Übergangsgeld |
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Gesetzliche Unfallversicherung: Verletztengeld, Kinderpflege-Verletztengeld, Übergangsgeld |
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Bundesagentur für Arbeit: Übergangsgeld |
Die Bescheinigung können auf zwei Wegen übertragen werden: gesichert und verschlüsselt aus systemgeprüften Programmen heraus (zum Beispiel: Entgeltabrechnungssoftware) oder mittels maschineller Ausfüllhilfen. Letztere stellen die Krankenkassen kostenlos zur Verfügung.
Bis zum 1. Juli sollten Betriebe die von ihnen eingesetzten Softwareprodukte überprüfen und im Zweifelsfall bei den Anbietern nachfragen, ob Updates erforderlich sind.
Stand 9. Juni 2011