Das ELENA-Verfahren wird eingestellt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
 

(Stand: 20.07.2011)
 

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)
ELENA Flyer für Arbeitgeber ELEKTRONISCHER ENTGELTNACHWEIS (ELENA) / Arbeitgeberpflichten ab 01. Januar 2010 

Seit dem 1. Januar 2010 gilt „ELENA“ und damit für Arbeitgeber die Verpflichtung, die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Mit dem ELENA-Verfahren wird die Verpflichtung der Arbeitgeber zur schriftlichen Ausstellung von Entgeltbescheinigungen, die als Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen ihrer Arbeitnehmer dienen (zunächst Arbeitslosengeld, Eltern- Wohn- und Krankengeld), durch die Verpflichtung zu einer monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltdaten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) ersetzt. Diese Speicherstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – DRV Bund eingerichtet.

Die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber erfolgen seit Januar 2010. Die Entgelt- und Beschäftigungsdaten der Mitarbeiter werden monatlich mittels multifunktionalem Verdienstdatensatz (MVDS) an die ZSS elektronisch übermitteln. Geplant war, dass die Leistungsstellen (z.B. Arbeitsagentur, Wohngeldstelle) voraussichtlich ab Januar 2012 im Leistungsfall die Daten bei der ZSS abrufen können. Dadurch sollten ab 2012 die betreffenden Papierbescheinigungen entfallen.

Voraussichtlich werden die Behörden, die Sozialleistungen gewähren, bis 2012 nicht alle über die notwendige elektronische Infrastruktur verfügen. Daher ist nunmehr geplant, den Datenabruf erst ab 2014 zu starten. Der Beschäftigte ist auf seiner Verdienstbescheinigung auf die Datenübermittlung und seinen Auskunftsanspruch gegenüber der Zentralen Speicherstelle hinzuweisen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt den folgenden Wortlaut: „Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie informiert die Unternehmen über die Gesetzlichen Krankenkassen und eine eigene Internetseite über das umzusetzende ELENA-Verfahren und hat auch eine Hotline geschaltet. Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Internet unter www.das-elena-verfahren.de.

(Stand 06.01.2011)