Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011
Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 Ab dem 1. Mai 2011 entfallen auch in Deutschland die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die seit 2004 zur Europäischen Union gehörenden mittel- und osteuropäischen Länder Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei.

Damit erhalten Staatsangehörige dieser Staaten einen umfassenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Der ZDH-Flyer "Hinweise zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Beitrittsstaaten" informiert Betriebsinhaber ausführlich über die am 1. Mai 2011 in Kraft tretende Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie Regeln zur Beschäftigung von Arbeitnehmern.