
Ab dem 1. Mai 2011 entfallen auch in Deutschland die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die seit 2004 zur Europäischen Union gehörenden mittel- und osteuropäischen Länder Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei.
Damit erhalten Staatsangehörige dieser Staaten einen umfassenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Der
ZDH-Flyer "Hinweise zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Beitrittsstaaten" informiert Betriebsinhaber ausführlich über die am 1. Mai 2011 in Kraft tretende Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie Regeln zur Beschäftigung von Arbeitnehmern.