Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Die im AGG enthaltenen Änderungen im Arbeits- und Zivilrecht dürften sich erheblich auf die betriebliche Praxis im Handwerk auswirken. Machen Sie sich daher jetzt mit dem Inhalt des Gesetzes und den daraus abgeleiteten Pflichten vertraut.
Detaillierte Hinweise und praxisnahe Tipps bietet der ZDH-Informationsflyer
Übersicht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (PDF-Dokument).