Veröffentlicht am 02.09.2011
Neue Widerrufsbelehrung im Internethandel
Zum 04.08.2011 traten geänderte Regelungen für das Widerrufsrecht in Kraft. Die Neuformulierungen der gesetzlichen Vorschriften führen dazu, dass die bisherige Musterwiderrufsbelehrung angepasst werden muss. Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 04.11.2011, jedoch ist es empfehlenswert, die Belehrung sofort zu ändern. Anderenfalls wird der Kunde nicht korrekt über Nutzungswertersatzansprüche belehrt und der Händler kann daher derartige Ansprüche gegen ihn nicht geltend machen. Eine Änderung der bisherigen Widerrufs- und Rückgabebelehrungen wird dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung regelwidriger Verbraucher-Belehrungen die Gefahr der Abmahnung besteht. Weitergehende Informationen und Muster zur Widerrufsbelehrung finden Sie bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
www.wettbewerbszentrale.de
Ansprechpartner:
Stefan Lehmann
Telefon: 0351 4640-455
Fax: 0351 4640-34455
E-Mail: stefan.lehmann@hwk-dresden.de
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