Anzeigenaufträge, Homepageerstellung, Auftragsvermittlung –
schnelle Unterschrift kann teuer werden
Jeder Unternehmer kennt diese Situation: Ein Vertreter kommt unangemeldet im Handwerksbetrieb vorbei und unterbreitet ein „besonders günstiges, gar einmaliges“ Angebot. Meist geht es um den Eintrag in ein Anzeigenregister, die Erstellung einer Homepage, den Eintrag in einem Internetverzeichnis, die Vermittlung von Aufträgen oder ähnliches. Manchmal passiert es auch, dass im Betrieb ein Fax ankommt, mit der Bitte, dies gleich unterschrieben zurück zu senden.

- Foto: aboutpixel.de/Sven Brentrup
Wer in den genannten Fällen nicht aufmerksam liest und sich unter Zeitdruck lediglich auf die Aussagen des Vertreters oder auf den fett gedruckten Text des Fax-Blattes verlässt, ist mit seiner Unterschrift auch schnell eine Menge Geld los, denn das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich bald als teurer Vertrag mit langen Mindestlaufzeiten ohne dass das Unternehmen dafür einen entsprechenden Nutzen hätte.
Einmal gebunden, wird man den teuren Vertrag nur schwer wieder los. Viele Handwerker senden, nachdem sie das Kleingedruckte gelesen haben, einen Widerruf an den Vertragspartner, da sie sich überrumpelt fühlen. Die Folgen der unbedacht eingegangenen Verpflichtung werden den Betroffenen dann vollends bewusst, wenn sie erfahren müssen, dass nur Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht.
All das könnte vermieden werden, wenn sich jeder Handwerker an folgende Grundsätze hält:
| 1. |
Vertragsangebote nie sofort unterzeichnen
Schlafen Sie eine Nacht darüber und lesen den Vertrag nochmals mit dem gewonnen Abstand und ohne die Beeinflussung des Vertreters. Ein seriöser Vertreter wird Ihnen diese Bedenkzeit von mindestens einem Tag geben |
| 2. |
Verträge nie am Telefon schließen
Lassen Sie sich das gemachte Angebot schriftlich zu senden. |
| 3. |
Prüfen Sie vor Unterzeichnung die Schriftstücke, die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt werden.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass diese das beinhalten, was man Ihnen erzählt. Aus einem so genannten Beratungsprotokoll kann schnell ein Vertrag werden. |
| 4. |
Nutzen Sie vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeiten der Beratung durch die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Dresden. |
Stand 03.02.2010
Anzeigenaufträge, Homepageerstellung, Auftragsvermittlung –
schnelle Unterschrift kann teuer werden
Jeder Unternehmer kennt diese Situation: Ein Vertreter kommt unangemeldet im Handwerksbetrieb vorbei und unterbreitet ein „besonders günstiges, gar einmaliges“ Angebot. Meist geht es um den Eintrag in ein Anzeigenregister, die Erstellung einer Homepage, den Eintrag in einem Internetverzeichnis, die Vermittlung von Aufträgen oder ähnliches. Manchmal passiert es auch, dass im Betrieb ein Fax ankommt, mit der Bitte, dies gleich unterschrieben zurück zu senden.

- Foto: aboutpixel.de/Sven Brentrup
Wer in den genannten Fällen nicht aufmerksam liest und sich unter Zeitdruck lediglich auf die Aussagen des Vertreters oder auf den fett gedruckten Text des Fax-Blattes verlässt, ist mit seiner Unterschrift auch schnell eine Menge Geld los, denn das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich bald als teurer Vertrag mit langen Mindestlaufzeiten ohne dass das Unternehmen dafür einen entsprechenden Nutzen hätte.
Einmal gebunden, wird man den teuren Vertrag nur schwer wieder los. Viele Handwerker senden, nachdem sie das Kleingedruckte gelesen haben, einen Widerruf an den Vertragspartner, da sie sich überrumpelt fühlen. Die Folgen der unbedacht eingegangenen Verpflichtung werden den Betroffenen dann vollends bewusst, wenn sie erfahren müssen, dass nur Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht.
All das könnte vermieden werden, wenn sich jeder Handwerker an folgende Grundsätze hält:
| 1. |
Vertragsangebote nie sofort unterzeichnen
Schlafen Sie eine Nacht darüber und lesen den Vertrag nochmals mit dem gewonnen Abstand und ohne die Beeinflussung des Vertreters. Ein seriöser Vertreter wird Ihnen diese Bedenkzeit von mindestens einem Tag geben |
| 2. |
Verträge nie am Telefon schließen
Lassen Sie sich das gemachte Angebot schriftlich zu senden. |
| 3. |
Prüfen Sie vor Unterzeichnung die Schriftstücke, die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt werden.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass diese das beinhalten, was man Ihnen erzählt. Aus einem so genannten Beratungsprotokoll kann schnell ein Vertrag werden. |
| 4. |
Nutzen Sie vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeiten der Beratung durch die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Dresden. |
Stand 03.02.2010