Vorsicht bei Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“

Registrierung im Branchenverzeichnis der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ist keine Pflicht

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Handwerkskammer Dresden über die amtlich aussehenden Schreiben der GWE GmbH informiert. Auch 2011 bitten wir alle Mitgliedsbetriebe eingehende Post genau zu lesen und bei Fragen die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Dresden zu Rate zu ziehen.

Zurzeit erhalten Handwerksbetriebe wieder verstärkt Schreiben mit dem Titel: „Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge“. Die Betriebe werden in diesem Schreiben gebeten bereits vorhandene Kontaktdaten zu ergänzen bzw. zu korrigieren.

Hierbei handelt es sich NICHT um ein amtliches Schreiben einer Behörde wie zum Beispiel des Gewerbezentralregisters des Bundesamtes für Justiz, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf zur Registrierung in deren Internetportal „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“.

Mit der Unterzeichnung und Rücksendung dieses Angebotes schließen Handwerksbetriebe einen Vertrag mit der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ab. Sie sollten daher vorher prüfen, ob Sie Interesse an einer kostenpflichtigen Eintragung haben.

Für Rückfragen steht die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Dresden den Handwerksbetrieben mit Rat und Tat zur Seite.

Stand: Januar 2011

Ansprechpartner:

Uta Görbert
Telefon: 0351 4640-453
Telefax: 0351 4640-34453
E-Mail: uta.goerbert@
hwk-dresden.de


Michael Pieper
Telefon: 0351 4640-544
Telefax: 0351 4640-34544
E-Mail: michael.pieper@
hwk-dresden.de