Neue Widerrufsbelehrung ab 11. Juni 2010 in Kraft
Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ treten am 11. Juni 2010 Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft.

Handwerker, die einen Online Shop betreiben, sollten ihre Vertragsbedingungen daher dringend überprüfen und ihre Widerrufsbelehrung zum 11. Juni 2010 anpassen, da anderenfalls eine Abmahnung droht.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz finden Sie neben dem Gesetzestext eine aktuelle Vorlage für eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/BGB-Informationspflichten-
Verordnung_1f8.html
. Die Belehrung kann für den konkreten Fall anhand einzelner Textbausteine zusammen gestellt werden.

Stand: 11.06.2010

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