Seit dem 1. Januar 2002 gelten neue Regelungen zum Verzug und zur Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Verzug bedeutet grundsätzlich schuldhaftes Nichtleisten trotz Fälligkeit und Mahnung.
§ 286 Abs. 3 BGB stellt klar, dass ein Schuldner
spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug kommt. Damit kann ein Gläubiger auch vor Ablauf dieser Frist den Schuldner durch Mahnung in Verzug setzen.
Nach § 286 BGB ist es auch möglich, einen Käufer / Auftraggeber durch Angabe einer nach dem Kalender bestimmbaren Leistungszeit automatisch in Verzug zu setzen, z. B. durch einen Hinweis auf der Rechnung „Zahlbar bis zum .....“ oder „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung“.
1. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Käufer / Auftraggeber vorher durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde.
2. Gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, tritt der Verzug nur dann automatisch 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein, wenn er in der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung hierauf hingewiesen wurde.
Ist der Käufer / Auftraggeber in Verzug, muss er Verzugszinsen bezahlen und für alle Schäden einstehen, die durch die Zahlungsverzögerung eintreten.
1. Der gesetzliche Zinssatz beträgt gem. § 247 BGB bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist,
8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
2. Ist ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz
5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
3. Der Unternehmer, der auf sein Geld warten muss, kann wie bisher auch höhere Verzugszinsen geltend machen, diese muss er aber nachweisen.
Nach der
VOB/B kommt der Auftraggeber grundsätzlich bei Abschlagszahlungen 18 Werktage bzw. bei Schlusszahlungen spätestens 2 Monate nach Zugang der Rechnung und Ablauf einer Nachfrist von ca. 1 Woche in Verzug.
Nach der VOB 2002 gelten die Zinssätze analog der Regelung des § 247 BGB.
Aktueller Basiszinssatz
nach § 247 BGB |
Gültig ab |
| 0,12% |
1. Januar 2012 |
| 0,37% |
1. Juli 2011 |
| 0,12% |
1. Januar 2011 |
| 0,12% |
1. Juli 2010 |
| 0,12% |
1. Januar 2010 |
| 0,12% |
1. Juli 2009 |
| 1,62% |
1. Januar 2009 |
| 3,19% |
1. Juli 2008 |
| 3,32% |
1. Januar 2008 |
| 3,19% |
1. Juli 2007 |
| 2,70% |
1. Januar 2007 |
| 1,95% |
1. Juli 2006 |
| 1,37% |
1. Januar 2006 |
| 1,17% |
1. Juli 2005 |
| 1,21% |
1. Januar 2005 |
| 1,13% |
1. Juli 2004 |
| 1,14% |
1. Januar 2004 |
| 1,22% |
1. Juli 2003 |