Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

 

Am 17.05.2010 ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlaments.

In dieser Verordnung wird jedem Dienstleister mit einer Niederlassung im Inland vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung eine Reihe von Pflichten, die dem Kunden/Auftraggeber nachweisbar gegeben werden müssen, auferlegt. Dadurch soll für mehr Transparenz und Schutz vor bzw. bei Vertragsabschlüssen gesorgt werden. Unter den Begriff „Dienstleister“ fallen dabei sowohl Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer als auch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen

- stets zur Verfügung zu stellende Informationen und
- auf Anfrage zur Verfügung stellende Informationen.

Der Verstoß gegen diese Verordnung ist mit Bußgeld bewehrt. Auch kann beim Verstoß eine Abmahnung drohen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Merkblatt DL-InfoV.

Stand 21.05.2010

Ansprechpartner:

Uta Görbert
Telefon: 0351 4640-453
Telefax: 0351 4640-34453
E-Mail: uta.goerbert@
hwk-dresden.de

 

Heidemarie Krause
Telefon: 0351 4640-450
Telefax: 0351 4640-34451
E-Mail: heidemarie.krause@
hwk-dresden.de

 

Michael Pieper
Telefon: 0351 4640-544
Telefax: 0351 4640-34544
E-Mail: michael.pieper@
hwk-dresden.de