Hinweise für den Existenzgründer

Um Ihnen die ersten Schritte der Selbständigkeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen einige Informationen geben. Nachdem Sie in die Handwerksrolle bzw. Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eingetragen worden, sollten Sie nachfolgende Hinweise beachten:

Anmeldung des Unternehmens bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in dem sich Ihr Betriebssitz befindet. Das Gewerbeamt informiert zwar die Berufsgenossenschaft und zuständige Finanzbehörde, jedoch ist es zu empfehlen, per-sönlichen Kontakt mit diesen Behörden zu suchen.

Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. In der Berufsgenossenschaft sind alle Arbeitnehmer und Lehrlinge pflichtversichert. Die Satzung einer BG kann auch die Pflichtmitgliedschaft auf die Inhaber ausdehnen! Lassen Sie sich umfassend über die Folgen einer Befreiung von der Pflichtversicherung für Ihren persönlichen Unfallversicherungsschutz informieren!

Anmeldung bei der zuständigen Finanzbehörde

Anmeldung des Betriebes beim örtlich zuständigen Arbeitsamt. Vom Arbeitsamt erhalten Sie Ihre Betriebsnummer, welche in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer einzutragen ist.

Anmeldung bei der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Jeder in die Handwerksrolle eingetragene selbständig tätige Handwerker unterliegt der Handwerkerpflichtversicherung Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann nur auf Antrag gewährt werden, wenn der Handwerker für mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Rentenbeiträge gezahlt hat. 

Auskunft hierzu erteilt die:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Georg-Schumann-Str.146, 04159 Leipzig
und Ihre örtliche Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland-Geschäftsstelle.

Informieren Sie sich unbedingt über Ihre gesetzliche Versicherungspflicht vor Abschluss einer ergänzenden, privaten Rentenversicherung.

Ansprechpartner:

Stefan Lehmann
Handwerks- und Gewerberecht
Telefon: 0351 4640-455
Telefax: 0351 4640-34455
E-Mail: stefan.lehmann@
hwk-dresden.de