Merkblatt zur handwerksrechtlichen Abgrenzung von Hausmeistertätigkeiten
Arbeiten/Tätigkeiten gehören zum Hausmeisterdienst
 1. Aufsicht
 2. Pflege
 3. Instandsetzung
 4. Hinweis

Nicht gestattet sind unter anderem:

Hausinstallationen Elt – Gas – Wasser – Heizung
Reparaturen an haustechnischen Geräten
- Ölbrenner einstellen und reparieren
Heizungsanlagen reparieren
Lüftungs- und Klimaanlagen installieren und reparieren
Boilerreparaturen
Einbau von Warmwasserzählern

 

1.  Aufsicht: 
- Hausverwaltung einschließlich Nebenkostenabrechnung
- Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage einschließlich des Schließdienstes
- Überwachung von Garagen und Tiefgaragen
- Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser und Brennstoffvorrat nachfüllen)
- Programmierung von Sommer- und Winterzeit
- Überwachung der Aufzugsanlage
- Botendienste und Ausführungen von Besorgungen
   
2.  Pflege: 
- Unterhalts- und Glasreinigung (Fensterreinigung, Kehren, Saugen, Putzen)
- Garten- und Landschaftspflege (Rasen mähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasen sprengen, Blumen gießen)
- Kehrdienst, Papier und Abfallkörbe leeren, Müllbeseitigung, Müllboxen reinigen
- Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
- Entrümplungs- und Aufräumarbeiten, Sperrgutabfuhr
- Toilettenservice – Bereitstellung von Seife, Handtüchern und Papier
- Abfluss-Siphon reinigen
- Dachrinnenreinigung
- Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
- Fernseh-, Video- und Musikanlagen sowie Satelitenanlagen aufstellen und an vorhandene Stromquellen anschließen
- Computeranlagen aufstellen und anschließen
- Telefonanlagen aufstellen, einstellen und programmieren
- Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
- Lampen aufhängen
- Bilder aufhängen
- Gardinen abnehmen und aufhängen
- Rollos spannen
- Filter in Lüftungsanlagen (Abluftfilter) wechseln
- Kühlschränke abtauen
- Möbelmontage
- Regale zusammenbauen und aufstellen
- Montage von Fertigzäunen (ohne Streifenfundamente)
- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
   
3.  Instandsetzung: 
- Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
- Funktionsstörungen an Türschlössern beheben, Auswechseln von Schließzylindern
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln, Anklemmen von Lampen an vorhandene Leitungen
- Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
- Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
- Raufasertapete kleben und streichen
- Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
- Trockenbauarbeiten
- Stühle leimen
- Türscharniere gängig halten
   
4.  Hinweis: 
Für nachfolgende Gewerbe, die typischer Weise gern von Hausmeistern gewerblich ausgeführt werden, besteht die Möglichkeit einer Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke bzw. Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Estrichleger
- Gebäudereiniger
- Raumausstatter
- Bodenleger
- Holz- und Bautenschutz
- Einbau von genormten Bauelementen
- Fuger
- Rohr- und Kanalreiniger

 

Ohne Eintragung in o.g. Verzeichnisse ist die gewerbliche Ausführung dieser Tätigkeiten nicht statthaft.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere einfache handwerkliche Tätigkeiten aus den Handwerken der Anlage A eingetragen werden. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Handwerkskammer.

Ansprechpartner:

Stefan Lehmann
Handwerks- und Gewerberecht
Telefon: 0351 4640-455
Telefax: 0351 4640-34455
E-Mail: stefan.lehmann@
hwk-dresden.de