Fördermöglichkeiten
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung neuer Absatzmärkte mit dem Ziel, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern.

Was wird gefördert?  
- Teilnahme von KMU an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland (Messen siehe unter www.auma.de)
- Teilnahme von KMU an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte
- Erstellung von Werbematerialien

Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Miete der Ausstellungsfläche
- Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche durch Dritte (Mietstand)
- sonstige, mit der Errichtung der Ausstellungsfläche verbundene Kosten (Wasser-, Strom-, Telefon-, PC-Anschluss, Pflichteintrag AUMA-Katalog)
- externer Dolmetscher während des Messezeitraums
- spezielle Werbekosten (Prospekte, Flyer, Kataloge vorwiegend in Fremdsprachen, Darstellung der Produkte auf elektronischen Medien)
- Transport der Ausstellungsgüter (einmaliger Hin- und Rücktransport)

Was ist zu beachten?
- Der Antrag auf Förderung muss vor Anmeldung der Messe und vor Abschluss von für die Teilnahme erforderlichen Verträgen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Die SAB bestätigt schriftlich den Eingang des Antrages. Ab diesem Datum darf mit der Maßnahme begonnen werden. 
- die wiederholte Teilnahme an einer bestimmten Messe wird bis zu vier Mal gefördert
- eine Förderung für die Teilnahme an Messen sowie Produktpräsentationen und Symposien kann bis zu 5 mal pro Kalenderjahr erfolgen
- die zuwendungsfähigen Ausgaben für Messen müssen mind. 2.000 € betragen
- Ausgaben für den Betrieb des Standes (z.B. Dolmetscher, Präsentationsmaterial, Transport der Ausstellungsgüter) dürfen nicht höher sein als die Ausgaben für Standbau und Flächenmiete zusammen

Förderhöhe:
- Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen für Messen max. 25.000 EUR je KMU und Messeveranstaltung
- Zuschuss von max. 12.500 EUR für Teilnahmen am Auslandsmesseprogramm des Bundes
- für produktbezogene Werbematerialien werden Ausgaben bis 50.000 EUR anerkannt

Informationen zu den Richtlinien: www.sab.sachsen.de
Förderantragsformulare:
- Übersicht Formulare: www.sab.sachsen.de
- Informationsblatt Außenwirtschafts- und Marktzugangsförderung
- Antrag auf Außenwirtschafts- und Marktzugangsförderung
- Auslandsmesseprogramm des Bundes: www.auma.de
- Übersicht der Messedaten Deutschland: www.auma.de
- Übersicht der Messedaten Weltweit: www.auma.de
Förderantragsformulare
Übersicht Formulare: www.sab.sachsen.de
Informationsblatt Außenwirtschafts- und Marktzugangsförderung
Antrag auf Außenwirtschafts- und Marktzugangsförderung
Auslandsmesseprogramm des Bundes: www.auma.de
Übersicht der Messedaten Deutschland: www.auma.de
Übersicht der Messedaten Weltweit: www.auma.de
Ansprechpartnerin:
Angela Müller
Telefon: 0351 4640-937
Telefax: 0351 4640-34937
E-Mail: angela.mueller@
hwk-dresden.de


Ulrike Brömel
- in Elternzeit -
Telefon: 0351 4640-937
Telefax: 0351 4640-34937
E-Mail: ulrike.broemel@
hwk-dresden.de
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