Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue Richtlinie: BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement im August 2011 in Kraft getreten.
Mit den Innovationsgutscheinen soll das technische und finanzielle Risiko kleiner Untenehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, gemindert werden. Ca. 50% der Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen können damit abgedeckt werden. Mit einer erfolgreichen Innovationsfähigkeit des Unternehmens ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil vorhanden.
Das Programm sieht 2 Module vor.
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MODUL 1
go-innovativ |
MODUL 2
go-effizient |
Was wird
gefördert? |
Produkt- und/oder
Verfahrensinnovationen |
Rohstoff- und Materialeinsparungen
im produzierenden Gewerbe |
Wer wird
gefördert? |
Unternehmen oder Hand-
werksbetriebe mit Sitz in Deutschland
Weniger als 100 Beschäftigte
Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz beträgt höchstens 20 Mio. € |
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz in Deutschland
Weniger als 250 Beschäftigte
max. 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme |
Das Ziel des Programms ist es durch externe autorisierte Beratungsunternehmen Voraussetzungen für Innovationsvorhaben zu schaffen. Folgende Leistungsstufen können gefördert werden:
- Potenzialanalyse,
- Realisierungskonzept und
- Projektmanagement.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Antragsberechtigt, zur Durchführung entsprechender Beratungs- und Managementleistungen sind ausschließlich vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Eine Übersicht dieser autorisierten Unternehmen ist auf der Internetseite
http://www.innoberatung.de/ zu finden. entsprechen.
Die Handwerkskammern, als regionale Kontaktstellen für die BMWi-Innovationsgutscheine sind für die Generierung der Gutscheine berechtigt.