- Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab Juli 2010 noch stärker bei ihren Bemühungen um neue Produkte und Verfahren: „InnoPrämie“ heißt das neue Innovationsförderprogramm, mit dem das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zukünftig diese Unternehmen ermuntern will, mehr in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Mit der InnoPrämie möchte das SMWK KMU einschließlich Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und FuE betreibenden Unternehmen heranführen. Ziel ist aber auch, dass Hochschulen, Forschungseinrichtungen und FuE betreibende Unternehmen ihr technologisches Wissen und ihre FuE-Kompetenzen noch besser in Sachsen zur Geltung bringen.
Die „InnoPrämie“ wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln finanziert. Sie ermöglicht eine Förderung von bis zu einem Anteil von 50 Prozent; insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Sie soll den Unternehmen zu ersten Innovationssprüngen verhelfen, aber auch einen permanenten Innovationsprozess anstoßen. Die Förderung soll Potenziale für FuE und Technologietransfer in den Unternehmen identifizieren und ausbauen sowie KMU das gesamte Instrumentarium der Technologieförderung von Bund, Land und EU näher bringen.
Mit der Förderung sollen KMU wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren einkaufen und entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests, Konstruktions- und Laborleistungen sowie auch der Know-how-Erwerb selbst. Förderfähig sind dabei nur Leistungen aus externer FuE-Tätigkeit. Die externen FuE-Dienstleister können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen sein. Sächsische KMU können dabei nationale oder internationale Anbieter in Anspruch nehmen.
Die sächsische „InnoPrämie“ ergänzt die Innovationsgutscheine des Bundes zur Förderung von Innovationsmanagement. Dem Förderprogramm liegt ein schlankes Antragsverfahren zugrunde. Antrags- und Bewilligungsstelle für die „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, das Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter www.sab.sachsen.de/innopraemie.
Ebenfalls ist die Handwerkskammern als weitere Kontaktstellen für die „InnoPrämie“ zur Verfügung. Ansprechpartner für weitere Fragen zu dieser Fördermöglichkeit ist der Beauftragte für Innovation und Technologie der Handwerkskammer Dresden, Martin Streiber, Telefon: 03522 302-351, E-Mail: martin.streiber@hwk-dresden.de.