Gewerbesteuer
Ab 2008 gilt die Gewerbesteuer nicht mehr als steuerliche Betriebsausgabe. 
Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Steuermesszahl beträgt für alle Unternehmensrechtsformen 3,5 %. Der Gewerbeertrag ist für natürliche Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zu kürzen.

Die Gewerbesteuer berechnet sich nach der Formel: 
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5% x Hebesatz der Gemeinde 

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der steuerliche Gewinn, der durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert wird. Um kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro. 

Hinzurechnungen:  

Entgelte für Schulden: Darunter fallen z.B. alle Zinsaufwendungen (auch Kontokorrentzinsen), Aufwand aus geschäftsunüblichen Skonti. Die Hinzurechnung erfolgt jedoch nur zu 25 %. 

Renten und dauernde Lasten. Hinzurechnung erfolgt mit 25%. Gewinnanteile bei stillen Gesellschaftern: Hinzurechnung erfolgt mit 25%. Miet- und Pachtzinsen, Leasingraten: Der Gesetzgeber unterstellt, dass bei diesen Aufwendungen Finanzierungsanteile enthalten sind. Dieser wird bei beweglichen Wirtschaftsgütern (Kfz, Maschinen) pauschal mit 20 % und bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit 65% angenommen. Die auf diese Weise ermittelten Finanzierungsanteile werden zu 25% hinzugerechnet.

Beispiel Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages

  Betrag TEUR Bemes-
sungs-
grundlage
Maßgeblicher
Betrag TEUR
Zinszahlungen 80 100% 80
Leasingraten, Gerätemieten 100 20% 20
Mieten Gewerberäume 80 65% 52
       
Summe     152
./. Freibetrag     100
= Zwischensumme     52
       
davon 25% Hinzurechnung zum Gewerbeertrag     13
       

Anrechnung der Gewerbsteuer auf die Einkommensteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 

Um die Mehrbelastung auszugleichen, die durch die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entsteht, wird die Steuerermäßigung 2008 auf das 3,8 –fache des Gewerbesteuer-Messbetrages angehoben. Eine Anrechnung der Gewebesteuer kann maximal bis zur Höhe der tariflichen Einkommensteuer erfolgen.