Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung  (GmbH)

 

Die GmbH ist eine bei mittelständischen Handwerksbetrieben beliebte Rechtsform. Sie verfügt als Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das Stammkapital (insgesamt mind. 25.000 €) beteiligt, die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt 100 €. Auch eine Sachgründung ist möglich, wobei die Werthaltigkeit der eingebrachten Gegenstände mittels eines Sachgründungsberichts zu belegen ist.

 

Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen, der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bedarf der notariellen Beurkundung. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen. Die Haftung mit dem Privatvermögen wird - außer bei Fehlverhalten in der Krise - ausgeschlossen. Die GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter sein muss.

 

Eine Mindestanzahl von Gesellschaftern ist nicht erforderlich, auch eine Ein-Mann-GmbH ist möglich und üblich. Im Gegensatz zur Gründung durch mehrere Personen hat der Alleingründer entweder das Stammkapital voll einzuzahlen oder für den noch nicht eingezahlten Teil Sicherheiten zu bestellen.

  Vorteile Nachteile
  -  Persönliche Haftung der Gesellschafter ist
   ausgeschlossen

-  Angestellter Geschäftsführer (Gehalt  
   mindert steuerlichen Gewinn)

-  Kapitalanteile grundsätzlich veräußerlich
   und vererbbar (erleichterte Nachfolge)

-  Gewisse Stabilität der Gesellschaft durch
   rechtliche Verselbständigung

-  Unter Umständen steuerliche Vorteile (v. a.
   bei überdurchschnittlichen Gewinnen)

-  Lukrative Möglichkeiten der betrieblichen 
   Altersvorsorge

-  Mindeststammkapital 25.000 €

-  Gründungsaufwand und Gründungskosten
    hoch (bei einem Stammkapital von 
    25.000 € etwa 1.500 €)

-  Streng formalisiert, komplizierte rechtliche
    Regelungen

-  Intensive steuerliche Beratung erforderlich

-  Kreditwürdigkeit stark von Kapitalbasis 
   abhängig (häufig persönliche Sicherheiten 
   notwendig, dadurch wiederum persönliche
   Haftung)

-  Strenge Insolvenzantragspflicht des 
   Geschäftsführers bei wirtschaftlichen 
   Schwierigkeiten

-  Aufwändige und langfristige Abwicklung 
   (Liquidation)

 


Was ist bei der Handwerkskammer einzureichen?

-          Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
-          Anstellungsvertrag mit dem handwerklich-technischen Betriebsleiter
-          Qualifikationsnachweise des technischen Betriebsleiters (beglaubigt)
-          Betriebsleiterbestätigung
-          Krankenversicherungsnachweis, dass das Unternehmen den Betriebsleiter bei der 
        Krankenkasse angemeldet hat
-          Kopie der Handelsregistereintragung und GmbH-Vertrag

Weitere Information

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