Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine bei mittelständischen Handwerksbetrieben beliebte Rechtsform. Sie verfügt als Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das Stammkapital (insgesamt mind. 25.000 €) beteiligt, die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt 100 €. Auch eine Sachgründung ist möglich, wobei die Werthaltigkeit der eingebrachten Gegenstände mittels eines Sachgründungsberichts zu belegen ist.
Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen, der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bedarf der notariellen Beurkundung. Die Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen. Die Haftung mit dem Privatvermögen wird - außer bei Fehlverhalten in der Krise - ausgeschlossen. Die GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter sein muss.
Eine Mindestanzahl von Gesellschaftern ist nicht erforderlich, auch eine Ein-Mann-GmbH ist möglich und üblich. Im Gegensatz zur Gründung durch mehrere Personen hat der Alleingründer entweder das Stammkapital voll einzuzahlen oder für den noch nicht eingezahlten Teil Sicherheiten zu bestellen.
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Vorteile |
Nachteile |
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- Persönliche Haftung der Gesellschafter ist
ausgeschlossen
- Angestellter Geschäftsführer (Gehalt
mindert steuerlichen Gewinn)
- Kapitalanteile grundsätzlich veräußerlich
und vererbbar (erleichterte Nachfolge)
- Gewisse Stabilität der Gesellschaft durch
rechtliche Verselbständigung
- Unter Umständen steuerliche Vorteile (v. a.
bei überdurchschnittlichen Gewinnen)
- Lukrative Möglichkeiten der betrieblichen
Altersvorsorge
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- Mindeststammkapital 25.000 €
- Gründungsaufwand und Gründungskosten
hoch (bei einem Stammkapital von
25.000 € etwa 1.500 €)
- Streng formalisiert, komplizierte rechtliche
Regelungen
- Intensive steuerliche Beratung erforderlich
- Kreditwürdigkeit stark von Kapitalbasis
abhängig (häufig persönliche Sicherheiten
notwendig, dadurch wiederum persönliche
Haftung)
- Strenge Insolvenzantragspflicht des
Geschäftsführers bei wirtschaftlichen
Schwierigkeiten
- Aufwändige und langfristige Abwicklung
(Liquidation)
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Was ist bei der Handwerkskammer einzureichen?
- Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle
- Anstellungsvertrag mit dem handwerklich-technischen Betriebsleiter
- Qualifikationsnachweise des technischen Betriebsleiters (beglaubigt)
- Betriebsleiterbestätigung
- Krankenversicherungsnachweis, dass das Unternehmen den Betriebsleiter bei der
Krankenkasse angemeldet hat
- Kopie der Handelsregistereintragung und GmbH-Vertrag
Weitere Information
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