Veröffentlicht am 30.08.2011
Sie planen ein neues Projekt? Ihre Mitarbeiter benötigen dringend ein update ihres allgemeinen oder unternehmensspezifischen Wissens?
Sie planen ein neues Projekt? Ihre Mitarbeiter benötigen dringend ein update ihres allgemeinen oder unternehmensspezifischen Wissens?
Der Freistaat Sachsen und die EU können helfen!
Ein Unternehmen kann bei Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter einen Antrag bei der SAB zur Berufsbegleitenden Qualifizierung stellen. Die Förderung erfolgt u. a. über die ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", vorzugsweise im einzelbetrieblichen Förderverfahren. Dieses Verfahren wurde mit Beginn des Förderzeitraums 2007-2013 neu etabliert und zeichnet sich durch seine Einfachheit gegenüber der klassischen Antragstellung aus.
Aus drei Bildungsangeboten wählt der Unternehmer zur Antragstellung das wirtschaftlichste aus. Nach Erhalt des Förderbescheides kann die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen und die Qualifizierung beginnen.
Zum Schluss wird die Rechnung bei der SAB eingereicht und nach Prüfung der Förderbetrag in Höhe von bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet. Viele passende Weiterbildungsangebote sind unter www.bildungsmarkt-sachsen.de zu finden.
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