Veröffentlicht am 30.08.2011
Neue Förderrichtlinie des Programms zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Förderung) tritt zum 01. Mai 2011 in Kraft
Die Verabschiedung der neuen Förderrichtlinie der GA – Förderung durch die Landesregierung stößt auf heftige Kritik seitens des Handwerks. Die Richtung der Förderpolitik geht nunmehr hin zur Förderung größerer Betriebe. Warum dies so ist, zeigen die Änderungen in der sogenannten GA-Förderung, die ab dem 01. Mai 2011 in Kraft treten. Bei der GA – Förderung werden vor allem Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Tourismusbranche mit Investitionszuschüssen bei Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen gefördert. Diese Zuschüsse können bis zu 50% der gesamten Investitionskosten betragen. Ziel der Förderung ist seit jeher die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 bis 2010 konnte auch die Sicherung von Arbeitsplätzen gefördert werden, was wesentlich zur Stabilisierung produzierender Handwerksbetriebe im Freistaat beigetragen hat. Diese Regelung ist regulär zum 31.10.2010 ausgelaufen.
Eine wichtige Neuerung wird künftig wieder der deutliche Zuwachs an zusätzlichen Arbeitsplätzen sein, die mit einer Erweiterungsinvestition geschaffen werden sollen. Mit dem Investitionsvorhaben müssen 5% mehr an Dauerarbeitsplätzen entstehen.
Ebenso ist die Höhe der Mindestinvestitionskosten von 25 TEUR auf 70 TEUR angehoben worden. Gerade in diesem Punkt sieht sich das produzierende Handwerk benachteiligt, da kleine Unternehmen oft nicht so hoch investieren können.
Bislang wurden Maßnahmen für Forschung und Entwicklung (FuE) nicht bei der GA-Förderung berücksichtigt. Dies ändert sich nun. Es gibt einen sogenannten FuE-Bonus für KMU, wenn der Anteil an FuE –Aufwendungen mehr als 3% des Umsatzes ausmacht. Hier kann ein vollständiges Auffüllen durch den GA-Zuschuss bis zur Subventionswertobergrenze erfolgen.
Besondere Aufmerksamkeit genoss immer schon die Lohnkostenförderung. Bislang lag der Schwellenwert für Lohnkosten bei 25 TEUR Jahresbrutto je geschaffenen neuen Arbeitsplatz. Dieser Schwellenwert wird nun auf 35 TEUR angehoben.
Unternehmen, die sich ständig erweiterten, konnten bisher unbeschränkt die GA – Förderung beantragen. Nun ist dies nur noch maximal fünfmal in der gleichen Betriebsstätte möglich. Bei einer bedeutsamen Erweiterung kann dies auch noch zum 6.mal erfolgen, dann ist keine Förderung mehr möglich. Diese Regelung gilt für Investitionen ab dem Jahr 2000.
Beantragt werden kann die GA-Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie auch unter www.sab.sachsen.de oder am Servicetelefon der SAB unter 0351 4910-4910. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer in allen Fragen der Finanzierung und Förderung zur Verfügung. Sie erreichen die Berater unter 0351 4640-931.
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